Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2564/3, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Straße 132a, 86668 Karlshuld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld kann das Anwesen nicht an die öffentliche Abwasserversorgung anschließen, es ist eine Kleinkläranlage zu errichten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshul
d – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.12.2017 08:05 Uhr