Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Karlshuld (Kostensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2012 ö beschließend 9

Beschluss

Aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes (KG) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) erlässt die Gemeinde Karlshuld, die als Anlage zu diesem Tagesordnung beigefügte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Karlshuld (Kostensatzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:08 Uhr