Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage und Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 184, Gemarkung Karlshuld, Karl-Theodor-Straße 1a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Die Errichtung einer neuen Zufahrt wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- die Zufahrt ist von einer Fachfirma auf Kosten des Bauherrn zu errichten;
- bis zur Bezugsfertigstellung des Wohnhauses ist die Zufahrt
- auf dem Baugrundstück auf eine Länge von mindestens 6 m (gemessen ab der Grenze des
Baugrundstückes zum Geh- und Radweg) ausreichend zu befestigen und mit einem
bituminösen oder gleichwertigen Belag zu versehen;
- eine evtl. notwendige Anhebung der Asphaltdecke des Gehweges im Bereich der neuen Zufahrt (einschließlich der Angleichung an das Niveau des bestehenden Gehweges) hat auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen;
- damit von der Zufahrt kein Oberflächenwasser auf den angrenzenden Gehweg gelangen kann, ist im Bereich der Zufahrt zwischen dem Gehweg und dem Baugrundstück eine Regenrinne (ACO-Drain-Rinne oder Ähnliches) einzubauen und an einem Sickerschacht auf dem Baugrundstück anzuschließen;
- im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Gehweg um nicht mehr als 0,80 m überragen;
- Türen und Tore sind so anzubringen, dass sie nicht zum Gehweg hin öffnen;
- evtl. vorhandene Straßenlampen, Straßeneinlaufgullis, Stromkästen und Telefonmasten sind auf Kosten des Bauherrn zu versetzen.
- Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
- Sollte während der Bauphase die Ableitung des Grundwassers über den Oberflächenkanal erfolgen, ist vor Einleitung des Wassers in den Kanal ein Sandfang (Absetzcontainer) dazwi-schenzuschalten. Für die Benutzung des Oberflächenkanals ist zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde Karlshuld bzw. des Wasserverbandes Donaumoos (Sitz: Neuburger Straße 10, 86669 Königsmoos) einzuholen.
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2023 12:01 Uhr