Bebauungsplan Kirchberg-Süd, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö 2

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 15.01.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchberg – Süd“ beschlossen. Planungsziel ist die Erhaltung des Dorfcharakters. Es wurden Festsetzungen zur Sicherung und ggf. Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen und der Grünflächen getroffen. Weiterhin soll eine moderate Nachverdichtung möglich werden.
Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 12.11.2014 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.1 und §4 Abs.1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 16.01.2015 bis einschließlich 17.02.2015. Die Stellungnahmen wurden vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 08.07.2015 beschlussmäßig behandelt und der entsprechende geänderte Planentwurf gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.08.2015 bis einschließlich 21.09.2015 durchgeführt. Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2016 die Stellungnahmen aus der Auslegung beschlussmäßig behandelt, den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, ihn erneut öffentlich auszulegen (§ 4 a Abs. 3 BauGB) und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 29.03. bis einschließlich 02.05.2016 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben und dazu jeweils ein Abwägungs- und Beschlussvorschlag formuliert.

Beschluss Bürger 1

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise redaktionell geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Begründung redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 5

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hat keine Änderung der Planung zur Folge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss Bürger 6

1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 4a Abs.3 BauGB, erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung, Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zu redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 17.02.2016 kommt. Die redaktionellen Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 13.07.2016 eingearbeitet.

2.        Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 13.07.2016 als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplans (Satzungsbeschluss) vom 13.07.2016 ortsüblich bekannt zu machen
       (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 11.11.2016 09:45 Uhr