Aufstellung des Bebauungsplanes "Schlesierstraße" im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.07.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Grundlage:
Marktgemeinderatsitzungen am 22.06.2016, 16.09.2015, 10.12.2014
Ausschuss für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt, Sitzung am 27.01.2016
(Diskussion Anwendung d. Stellplatzsatzung im Bereich sozialer Wohnungsbau)

Das Grundstück Fl.Nr. 1574 (Schlesierstraße 11 + 13) liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“. Der westliche Teil des Geltungsbereiches an der
B 17 ist geprägt von Reihenhausbebauung mit dazwischenliegenden Geschosswohnungs-bauten und großen Grünflächen.
Südlich der Schlesierstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 1574 plant der Landkreis Landsberg am Lech die Schaffung neuen Wohnraums in Form von „sozialem Wohnungsbau“ (Schreiben des Landratsamtes Landsberg vom 06.05.2015).

Da der Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ aus dem Jahr 1969 bereits siebzehnmal geändert wurde, ist es sinnvoll für dieses Areal den Bebauungsplan „Schlesierstraße“ neu aufzustellen.

Die Aussagen des Landkreises in Bezug auf die Nutzung der Wohnungen gem. den Wohnraumförderungsbestimmungen, wurden entsprechend in die Festsetzungen
(C.1. Art der baulichen Nutzung) sowie die Begründung (3. Planungskonzept) des Bebauungsplanes „Schlesierstraße“ aufgenommen.

Ebenfalls in die Festsetzungen mit aufgenommen ist die Regelung der Garagen und Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Kaufering in der Fassung vom 01.08.2015 (C 5. Garagen und Stellplätze).

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 01.07.2016 wurde auf der Grundlage der in der Sitzung am 22.06.2016 vorgestellten Planungen des Landkreises überarbeitet.

Hinweis zum Verfahren:
Mit nachfolgendem Beschluss vom 01.10.2008 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlesierstraße“ beschlossen.
Die Planung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1574 (Schlesierstr. 11 + 13).
Ein bestehendes Wohngebäude, dessen energetische Sanierung nicht mehr wirtschaftlich ist, soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Zur sinnvollen Nachverdichtung werden zusätzlich drei kürzere Baukörper auf die Restfläche gesetzt.
Der neue Bebauungsplan soll in seinem Umgriff den Bebauungsplan „Lechfeldwiesen I“ ersetzen.
Mit der Beauftragung des Planentwurfes wird das Architekturbüro von Angerer, München beauftragt.

In dieser Sitzung am 01.10.2008 wurde ebenfalls ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Verwaltung liegen keine Unterlagen über ein gegebenenfalls durchgeführtes Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vor.

Das Verfahren mit dem neuen Planungskonzept wird somit ab dem Aufstellungsbeschluss wieder aufgenommen.

Beschluss Bürger

Der Entwurf des Bebauungsplans „Schlesierstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 01.07.2016 wird vom Marktgemeinderat gebilligt, die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2016 09:45 Uhr