Instandsetzung Mühlbach; Projektbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö 4

Sachverhalt Bürger

Im westlichen Ortsrand von Kaufering-Dorf verläuft der Mühlbach als Gewässer III.Ordnung. Über den Bach werden nahezu ausschließlich mehrere Quellen gefasst und weiter nördlich in den Lech eingeleitet. Der Bachlauf enthält Abschnitte mit Durchlässen und betonierten Gerinnen, aber auch Abschnitte mit natürlichem mäandrierendem Verlauf, die im Zuge des ökologischen Ausbaus des Mühlbaches in den Jahren 1991 und 1992 angelegt wurden.

In einem naturnah ausgebauten Teilbereich an der Landrat-Müller-Hahl-Straße sickert Wasser durch die Böschungsflächen und die Bachsohle, das an der Straßenböschung wieder austritt und weiter auf die Straße bzw. den Gehweg läuft. Des Weiteren gab es schon mehrmals Wasseraustrittsstellen im Bereich der tieferliegenden Anwesen (Waldorfkindergarten), unterhalb bzw. westlich der Straße, welche mit Sickerstellen im Bachbett in Verbindung gebracht werden konnten. Diese wurden bislang immer wieder mit Beton verfüllt.

Die Vernässung der Dämme ist inzwischen so stark, dass wir nicht wissen, wie lange diese noch halten werden. Provisorisch ist eine Sicherung mit Sandsäcken erfolgt.


An der Landrat-Müller-Hahl-Straße, zwischen dem Durchlass unter dem Brückenring (KR LL 22) und der Auffahrt zur Hofstelle der Fam. [Name] soll nun das Bachbett / Bachgerinne auf rd. 45m Länge dauerhaft abgedichtet werden. Dazu ist aus Gründen der Nachhaltigkeit ein Stahlbeton-Gerinne vorgesehen, das dem vorhandenen Verlauf angenähert wird. Die Sohlenausbildung soll überwiegend mit dem vorhandenen Sohlmaterial wiederhergestellt werden. Gestalterisch soll der Bachlauf durch den Einbau von unterschiedlichen Wasserbausteinen und Pflanzen zwischen den Steinen aufgewertet werden und somit weiterhin einen naturnahen Charakter erhalten. Auch Totholz (z.B. alter Wurzelstock) sollte miteingebaut werden. Die Stb-Wände werden größtenteils nicht sichtbar sein. Die verbleibenden sichtbaren Stb-Wände sollen mit einem Natursteinmauerwerk verkleidet werden.


Die Maßnahme ist bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in dieser Form abgestimmt. Auf eine Verblendung der sichtbaren Stb-Wände mit einem Natursteinmauerwerk könnte seitens des WWA Weilheim auch verzichtet werden. Es ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.

Die Zuständigkeit für Bau, Unterhalt und Finanzierung ist im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) geregelt. Als Gewässer 3. Ordnung fällt der Bau, Unterhalt und die Finanzierung in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Da es sich um eine reine Unterhaltsmaßnahme handelt, scheidet eine mögliche Förderung des Freistaates Bayern im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen, Stauanlagen und dgl. aus.

Die vorläufige Kostenschätzung sieht Gesamtkosten in Höhe von rd. 170.000 € vor:

?        Honorare                                                                                   25.000 €
?        Baukosten Mühlbach, Bereich Landrat-Müller-Hahl-Str.                        130.000 €
?        Weitere Instandsetzungen                                                                   15.000 €
-        vertikale Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken
-        Beseitigung weiterer Vernässungen nördl. Mühlgasse

In den Kosten wurde auch eine Nachrüstung der fehlenden vertikalen Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken und die Beseitigung einer weiteren Vernässung nördlich der Mühlgasse (durch Bodenaustausch) berücksichtigt.

Ebenfalls berücksichtigt ist die Instandsetzung des bereits abgesackten Straßenabschnittes.

Die derzeitige Terminplanung sieht folgenden Ablauf vor:

?        Antrag wasserrechtliche Genehmigung                                             bis 23.12.2016
?        Genehmigung                                                          bis Ende Februar 2017
?        Versand / Freigabe  Ausschreibungsunterlagen                                   03.03.2017
?        Submission                                                                                   23.03.2017
?        Vergabe der Bauarbeiten und Kostenfortschreibung im MGR                 05.04.2017
?        Baubeginn                                                                                 24.04.2017
?        Fertigstellung                                                                           23.06.2017                                                
Wir hoffen in der Zwischenzeit, dass die Dämme soweit halten. Ansonsten müssten Notmaßnahmen früher angeordnet werden.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzung des Mühlbachs auf Basis der vorgestellten Pläne durchzuführen und die Maßnahme nach Genehmigung der Pläne durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim auszuschreiben.

Mit den Planungen soll das Ingenieurbüro [Name] aus Landsberg auf Basis der gültigen HOAI beauftragt werden.

Die Kosten sind im Haushalt 2017 entsprechend einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2017 11:32 Uhr