Im westlichen Ortsrand von Kaufering-Dorf verläuft der Mühlbach als Gewässer III.Ordnung. Über den Bach werden nahezu ausschließlich mehrere Quellen gefasst und weiter nördlich in den Lech eingeleitet. Der Bachlauf enthält Abschnitte mit Durchlässen und betonierten Gerinnen, aber auch Abschnitte mit natürlichem mäandrierendem Verlauf, die im Zuge des ökologischen Ausbaus des Mühlbaches in den Jahren 1991 und 1992 angelegt wurden.
In einem naturnah ausgebauten Teilbereich an der Landrat-Müller-Hahl-Straße sickert Wasser durch die Böschungsflächen und die Bachsohle, das an der Straßenböschung wieder austritt und weiter auf die Straße bzw. den Gehweg läuft. Des Weiteren gab es schon mehrmals Wasseraustrittsstellen im Bereich der tieferliegenden Anwesen (Waldorfkindergarten), unterhalb bzw. westlich der Straße, welche mit Sickerstellen im Bachbett in Verbindung gebracht werden konnten. Diese wurden bislang immer wieder mit Beton verfüllt.
Die Vernässung der Dämme ist inzwischen so stark, dass wir nicht wissen, wie lange diese noch halten werden. Provisorisch ist eine Sicherung mit Sandsäcken erfolgt.

An der Landrat-Müller-Hahl-Straße, zwischen dem Durchlass unter dem Brückenring (KR LL 22) und der Auffahrt zur Hofstelle der Fam. [Name] soll nun das Bachbett / Bachgerinne auf rd. 45m Länge dauerhaft abgedichtet werden. Dazu ist aus Gründen der Nachhaltigkeit ein Stahlbeton-Gerinne vorgesehen, das dem vorhandenen Verlauf angenähert wird. Die Sohlenausbildung soll überwiegend mit dem vorhandenen Sohlmaterial wiederhergestellt werden. Gestalterisch soll der Bachlauf durch den Einbau von unterschiedlichen Wasserbausteinen und Pflanzen zwischen den Steinen aufgewertet werden und somit weiterhin einen naturnahen Charakter erhalten. Auch Totholz (z.B. alter Wurzelstock) sollte miteingebaut werden. Die Stb-Wände werden größtenteils nicht sichtbar sein. Die verbleibenden sichtbaren Stb-Wände sollen mit einem Natursteinmauerwerk verkleidet werden.

Die Maßnahme ist bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim in dieser Form abgestimmt. Auf eine Verblendung der sichtbaren Stb-Wände mit einem Natursteinmauerwerk könnte seitens des WWA Weilheim auch verzichtet werden. Es ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.
Die Zuständigkeit für Bau, Unterhalt und Finanzierung ist im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) geregelt. Als Gewässer 3. Ordnung fällt der Bau, Unterhalt und die Finanzierung in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Da es sich um eine reine Unterhaltsmaßnahme handelt, scheidet eine mögliche Förderung des Freistaates Bayern im Zuge von Hochwasserschutzmaßnahmen, Stauanlagen und dgl. aus.
Die vorläufige Kostenschätzung sieht Gesamtkosten in Höhe von rd. 170.000 € vor:
? Honorare 25.000 €
? Baukosten Mühlbach, Bereich Landrat-Müller-Hahl-Str. 130.000 €
? Weitere Instandsetzungen 15.000 €
- vertikale Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken
- Beseitigung weiterer Vernässungen nördl. Mühlgasse
In den Kosten wurde auch eine Nachrüstung der fehlenden vertikalen Gitterstäbe an allen Oberstromseiten der Mühlbachbrücken und die Beseitigung einer weiteren Vernässung nördlich der Mühlgasse (durch Bodenaustausch) berücksichtigt.
Ebenfalls berücksichtigt ist die Instandsetzung des bereits abgesackten Straßenabschnittes.
Die derzeitige Terminplanung sieht folgenden Ablauf vor:
? Antrag wasserrechtliche Genehmigung bis 23.12.2016
? Genehmigung bis Ende Februar 2017
? Versand / Freigabe Ausschreibungsunterlagen 03.03.2017
? Submission 23.03.2017
? Vergabe der Bauarbeiten und Kostenfortschreibung im MGR 05.04.2017
? Baubeginn 24.04.2017
? Fertigstellung 23.06.2017
Wir hoffen in der Zwischenzeit, dass die Dämme soweit halten. Ansonsten müssten Notmaßnahmen früher angeordnet werden.