Änderung Bebauungsplan "Lechwiesen Teil B"; Projektbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Betreiber eines bereits ansässigen Discounters im Gewerbegebiet Kaufering plant den Abbruch des bestehenden Supermarktes und die Errichtung eines neuen Gebäudes, in dem wieder ein Discount-Supermarkt betrieben werden soll.
Diesbezüglich wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid im Rahmen der Bauausschusssitzung am 11.05.2016 positiv verbeschieden und Befreiungen hinsichtlich nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil B“ einstimmig zugestimmt.
Als ein Ergebnis der Prüfung des Antrags auf Vorbescheid ergibt sich, dass aufgrund der nunmehr geplanten größeren Verkaufs- und folglich auch Geschoßfläche die Baumaßnahme nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lechwiesen Teil B“ zulässig ist. Auch im Wege von Befreiungen besteht keine Genehmigungsfähigkeit.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend die Ausweisung eines „Sondergebiets für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe“ (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) erforderlich.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Lechwiesen Teil B“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name]
, München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4
Datenstand vom 19.01.2017 11:32 Uhr