Verordnung zur Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 14.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 14.12.2016 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 14.09.2016 hat der Marktgemeinderat festgelegt, dass von Inhabern der sog. Ehrenamtscard für ein Seminar pro Semester nur 50% der entsprechenden Gebühr erhoben werden soll.

Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales Sport und Kultur am 16.11.2016 wurde über die generelle Gebührensituation bei der Volkshochschule (VHS) diskutiert. Dazu wurde ein Vergleich mit den Gebühren benachbarter VHS aufgezeigt.

Als Ergebnis der Sitzung empfiehlt der Ausschuss eine moderate Anhebung der Gebühren zum Wintersemester im Herbst 2017. Dazu wird zu gegebener Zeit ein Entwurf für einen Neuerlass der Gebührenordnung der VHS zum September 2017 zur Beratung vorgelegt.

Zunächst müssen jedoch die Festlegungen aus der Beschlussfassung des Marktgemeinderats vom 14.09.2016 umgesetzt werden. Dafür soll der § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS geändert werden.

In diesem Zuge soll auch ein bereits am 06.07.2011 gefasster Beschluss des Marktgemeinderats bezüglich einer Ermäßigung für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (sog. Hartz IV-Leistungen) und Empfänger von Sozialhilfe berücksichtigt werden. Der Beschluss wurde mit abermaliger Beschlussfassung am 10.07.2013 auch um die Zielgruppe der Asylbewerber erweitert.

Die beschlossene Ermäßigung beträgt 100% auf die Gebühren von zwei Kursen pro Semester. Ab dem dritten Kurs pro Semester beträgt die Ermäßigung noch 50 %.

Die beiden Beschlüsse wurden bisher nicht im Rahmen einer Änderung der Gebührenordnung vollzogen. Faktisch wurden die beschlossenen Regelungen jedoch seitens der VHS angewendet. Die möglichen Ermäßigungen wurden in den Programmheften und im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Die Verwaltung empfiehlt daher folgende Neufassung des § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS:


§ 7
Gebührenfeie Veranstaltungen, Ermäßigungen

(1)        Kauferinger Bürger, die Inhaber der Ehrenamtscard sind, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr bezogen auf einen Kurs pro Semester.

(2)        Inhaber der Sozial-Card des Landkreises Landsberg am Lech und Asylbewerber erhalten zwei Kurse pro Semester kostenfrei, ab dem dritten Kurs wird eine Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der VHS gewährt.

(3)        Der 1. Bürgermeister kann im Benehmen mit der Leitung der Volkshochschule spezielle Veranstaltungen aus wichtigem Grund im Einzelfall als gebührenfrei erklären. Eine Ermäßigung der Kursgebühren kann in besonderen Härtefällen auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

Im Rahmen der Beratung im Ausschuss für Generationen, Soziales, Sport und Kultur wurde von der Leiterin der VHS der Wunsch geäußert, dass bei der Höhe der Dozentenhonorare eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit vorgesehen wird, um auf unterschiedliche Verfügbarkeit bzw. Qualifikationen von Dozenten reagieren zu können.

Es sei zunehmend schwieriger, geeignete Dozenten zu finden. Insbesondere bei den zahlreichen Sprachkursen bestehe ein deutlicher Überhang der Nachfrage nach qualifizierten Dozenten gegenüber dem faktischen Angebot.

Es wird daher vorgeschlagen, den § 8 Abs. 1 der Gebühren- und Honorarordnung der VHS wie folgt neu zu fassen:

§ 8
Honorare, Reisekosten

Das Honorar für abgehaltene Kurse beträgt 35,00 € je Doppelstunde (= 90 Minuten).
In begründeten Fällen kann die Leitung der VHS von dem festgesetzten Honorarsatz abweichen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass einer Verordnung zur Änderung der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering.
Sie soll zum 01.01.2017 in Kraft treten
Die Verordnung umfasst folgende Änderungen:

1.        Der § 7 der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering erhält folgende neue Fassung:

§ 7
Gebührenfeie Veranstaltungen, Ermäßigungen

(1)        Kauferinger Bürger, die Inhaber der Ehrenamtscard sind, erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr bezogen auf einen Kurs pro Semester.

(2)        Inhaber der Sozial-Card des Landkreises Landsberg am Lech und Asylbewerber erhalten zwei Kurse pro Semester kostenfrei, ab dem dritten Kurs wird eine Ermäßigung von 50 % auf die Kursgebühren der VHS gewährt.

(3)        Der 1. Bürgermeister kann im Benehmen mit der Leitung der Volkshochschule spezielle Veranstaltungen aus wichtigem Grund im Einzelfall als gebührenfrei erklären. Eine Ermäßigung der Kursgebühren kann in besonderen Härtefällen auf schriftlichen Antrag gewährt werden.

2.        Der § 8 Abs. 1 der Gebühren- und Honorarordnung der Volkshochschule des Marktes Kaufering erhält folgende neue Fassung:

§ 8
Honorare, Reisekosten

(1)        Das Honorar für abgehaltene Kurse beträgt 35,00 € je Doppelstunde (= 90 Minuten).
In begründeten Fällen kann die Leitung der VHS von dem festgesetzten Honorarsatz abweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.01.2017 11:32 Uhr