Niederlegung des Amtes des Marktgemeinderates - Tobias Bühler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates - Sondersitzung, 06.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates - Sondersitzung 06.07.2016 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 20.06.2016 (Eingang am 20.06.2016) teilt Marktgemeinderat [Name] mit, dass er sein Amt als Mitglied des Marktgemeinderats Kaufering zum nächst möglichen Termin niederlegt.

Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) stellt nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat eine Niederlegung eines Gemeinderatsamts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Zunächst hat somit der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amtes als Markgemeinderat des Herrn [Name] festzustellen. Bis dahin bleibt der bisherige Amtsinhaber Marktgemeinderat.

Daraufhin wird der erste Listennachfolger der Kauferinger Mitte aufgefordert zu erklären, ob er bereit ist als Marktgemeinderatsmitglied des Marktes Kaufering zur Verfügung zu stehen und zur Leistung des Eides oder Gelöbnisses gem. Art 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) bereit ist.
Lehnt der erste Listennachfolger die Übernahme des Amtes wirksam ab, wird der nächste Listennachfolger zur Erklärung aufgefordert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Listennachfolger nicht seine Ablehnung wirksam erklärt hat. Eine positive Erklärung, dass er das Amt annimmt ist nicht erforderlich.

Sobald sodann feststeht, wer als Listennachfolger zur Verfügung steht, findet in der darauf folgenden öffentlichen Marktgemeinderatssitzung die Vereidigung bzw. Abnahme des Gelöbnisses für den Listennachfolger statt. Er ist jedoch bereits im Zeitpunkt der nicht fristgerechten Abgabe einer wirksamen Ablehnungserklärung Marktgemeinderat.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat stellt gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLkrWG die Niederlegung des Amtes zum Marktgemeinderat des Herrn [Name] fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.11.2016 08:56 Uhr