Bebauungsplan "Frauenwald - Rational, 2. Änderung und Erweiterung" einschießl. 60. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Landsberg am Lech,Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2017 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Der Stadtrat der Stadt Landsberg am Lech hat in seiner Sitzung am 21.10.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans „Frauenwald - Rational, 2. Änderung und Erweiterung“ sowie die damit verbundene Einleitung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.

Aus Erschließungssicht wird seitens der Verwaltung keine Beeinträchtigung des Marktes Kaufering gesehen, da die An- und Abfahrtssituation Richtung Süden und Westen über die bisher bereits genutzten Verbindungen erfolgt.

Zum Lärmschutz ist festzustellen, dass die zugrundeliegenden Lärmkontingente durch die vorliegende Planung nicht überschritten werden. Diesbezüglich in früheren Verfahren vorgebrachte Einwände hinsichtlich der korrekten Einstufung des Gebietes nördlich der Bahnhofstraße in Kaufering als reines Wohngebiet (WR) sind bei der schalltechnischen Untersuchung nunmehr augenscheinlich berücksichtigt. Inwieweit ggf. eine positive Auswirkung von einer durch den Bebauungsplan mögliche Bebauung im Bezug auf eine Abschirmung von Lärm aus dem benachbarten holzverarbeitenden Betrieb anzunehmen ist, kann nicht beurteilt werden.

Das Plangebiet wird derzeit als Wald genutzt. Der bestehende Wald hat nach dem Waldfunktionsplan eine Bedeutung für den lokalen Klima-, Immissions- und Lärmschutz. Auch laut Waldfunktionskarte im Landkreis Landsberg am Lech hat der Frauenwald Bedeutung für den regionalen Klimaschutz, wurde im Regionalplan jedoch nicht als Klimaschutzwald eingestuft.
Durch das o.g. Vorhaben werden u. a. zusätzliche Waldrodungen im Umfang von ca. 4,78 ha erforderlich. Die erforderlichen Ausgleichsflächen betragen 5,65 ha, diese Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Geltungsbereich durchgeführt, sondern erfolgen durch externe Ausgleichsflächen. Diese Ausgleichsflächen befinden sich größtenteils nicht in unmittelbarer Nähe der gerodeten Fläche, sondern im Bereich der Stadtteile Friedheim / Erpfting / Ellighofen. Für die vorgenannten Rodungsmaßnahmen wurde seitens der Stadt Landsberg am Lech bereits Genehmigungen für die Waldumwandlung / Waldrodung erwirkt.

Der Bereich „Frauenwald“ kann somit seine wichtige Funktion für den Klimaschutz, von dem auch das Gemeindegebiet Kaufering profitiert, zukünftig nicht mehr in dem bisherigen Maß erfüllen.

Weitere Belange des Marktes Kaufering sind aus Sicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, Anregungen bzw. Bedenken gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Bezug auf die o.g. Klimaschutzfunktion des Waldes abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2018 11:57 Uhr