Der Marktgemeinderat hatte in seinen Sitzungen am 31.07.2013 und 19.03.2014 ursprünglich beschlossen, einen Bebauungsplan „Kolpingstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen, der folgende Änderungen beinhalten sollte:
1. 1. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil I
2. 2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II
3. 1. Änderung des Bebauungsplans Lärmschutzeinrichtung B 17-Teil II
Die Planentwürfe zu der Bauleitplanung „Kolpingstraße“ wurden in vom Marktgemeinderat gebilligt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Auslöser für die beschlossenen Änderungen waren Wünsche für bauliche Veränderungen von zwei bereits angesiedelte Einzelhandelsbetrieben.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Wünsche der beiden Betriebe nicht in Einklang zu einander gebracht werden können. Eine Lösung für beide betreffenden Betriebe hätte vorausgesetzt, dass beide den Änderungen, insbesondere einer Festsetzung zur geschlossenen Bauweise, zugestimmt hätten. Diese Zustimmung wurde seitens des beteiligten Supermarktbetreibers verwehrt.
Dem Erweiterungswunsch des Betriebes im Bereich GEe (Drogeriemarkt im Bebauungsplan Kolpingstraße Teil I) konnte somit nicht entsprochen werden.
Der Betrieb im Bereich SO 1 - Lebensmittelhandel (Bebauungsplan Kolpingstraße Teil II) möchte weiterhin sein Sortiment um Aufbackwaren erweitern.
Hierzu ist es notwendig, die für Lager und Sozialräume zulässige Fläche von 250 m² auf 534 m² zu erhöhen und den Bebauungsplan „Kolpingstraße Teil II“ entsprechend zu ändern.
Aufgrund dessen hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 23.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße Teil II“ vorzubereiten.
Mit der Planfertigung wird das Architekturbüro [Name], München beauftragt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den erforderlichen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Vorhabenträger abzuschließen und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.12.2016 wurde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Betreiber des betreffenden Supermarktes vom Gremium genehmigt. Die gegengezeichneten Ausfertigungen des Vertrages liegen nunmehr dem Markt Kaufering vor.
Gemäß Beschluss vom 23.11.2016 ist nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplans Kolpingstraße Teil II“ zu fassen.
Vorher sind jedoch die bestehenden Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Kolpingstraße“ sowie die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse vom 31.07.2013 bzw. 19.03.2014 aufzuheben.