Tempo 30 Zonen; Gesamtkonzept; Diskussion


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 08.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 08.02.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Die Einführung dieser Tempo 30er Zone hat in dem Gebiet von der Haidenbucherstraße bis zum Bahnhof die Veränderung gebracht, dass nun neben der 30er-Regelung noch die Rechts-vor-Links-Regelung hinzugekommen ist. In den letzten Jahren wurden viele Anfragen und Beschwerden über zu schnelles Fahren geäußert. Unter anderem auch deswegen, wurde bei der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes für Kaufering, unter Beteiligung der Bürger, die Einführung der Tempo 30er-Zonen an die erste Stelle gesetzt. Dieses Konzept wurde im Oktober 2013 auf den Weg gebracht.

Der Marktgemeinderat hat im Oktober 2013 folgende Leitziele im Verkehrskonzept beschlossen:

Die Marktgemeinde Kaufering strebt eine menschenverträgliche Verkehrsentwicklung an. Dazu setzt sie sich folgende Leitziele:
  • Verminderung von vermeidbaren Verkehren
  • Verlagerung von Verkehren auf umweltfreundliche Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel
  • Verträgliche Steuerung und Abwicklung des unvermeidbaren Verkehrsaufkommens
  • Reduzierung der Unfallschwerpunkte und Gefahrenpunkte
  • Förderung
  • des nichtmotorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radverkehr)
  • und der Barrierefreiheit
  • Nachhaltigkeit in Planungen und Maßnahmen für zukünftige Generationen durch gleichwertige Berücksichtigung der
    • ökonomischen und
    • ökologischen Aspekte, als auch
    • Lebensqualität der Bevölkerung.

In einer ersten Phase wurde bereits 2014 das Gebiet östlich der B17 alt umgesetzt, in 2016 das oben genannte Gebiet und in der Planung für 2017 soll das Gebiet nördlich der Haidenbucherstraße realisiert werden.

Damit hier ein tragfähiges Konzept umgesetzt werden kann, soll der MGR darüber diskutieren und in der Sitzung im März einen Beschluss fassen.

Die rechtlichen Hintergründe in der Unterscheidung von Streckenverbot 30 und Zone 30 ist beigelegt.

Eine Würdigung der diskutierten Vorschläge durch die Straßenverkehrsbehörde im Landkreis  wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.

Datenstand vom 01.02.2018 11:17 Uhr