Kommunalwerke; Änderung der Betriebssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Marktgemeinderates, 08.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktgemeinderat (Markt Kaufering) | Sitzung des Marktgemeinderates | 08.03.2017 | ö | 7 |
Sachverhalt Bürger
Die Kommunalwerke haben aus dem Jahr 2014 noch Verbindlichkeiten aus einem Kassenkredit des Marktes in Höhe von 1.866.488,90 €. Davon entfallen 722.135,84 € auf den Betriebszweig Regenerative Energien. Zur Erhöhung des Eigenkapitals sollen davon 400.000 € als Einlage in das Stammkapital zugeführt werden. Ein Geldfluss findet dabei nicht statt. Gemäß § 5 Abs. 2 EBV ist die Änderung der Betriebssatzung erforderlich.
Beschluss Bürger
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2018 11:55 Uhr