Aufstellung des Bebauungsplanes "Hauswiese 6. Änderung" einschl. der 13. Änderung des Flächennutzungsplans, Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB;Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.06.2017 ö beschliessend 7

Beschluss Bürger 1

Beschlussempfehlungen zu den Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind.

A.        Gemeinsame Behandlung
Da ein Großteil der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine gemeinsame Stellungnahme zu den beiden parallel ausgelegten Bauleitplänen abgegeben hat, sollen auch die Beschlüsse gemeinsam gefasst werden, um Doppelbehandlung zu vermeiden.

Der Marktgemeinderat beschließt eine gemeinsame Abwägung der zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 6. Änderung  des Bebauungsplans “Hauswiese“ eingegangenen Stellungnahmen. Beim jeweiligen Beschluss ist angemerkt, ob eine Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung, zur Bebauungsplanänderung oder zu beiden Bauleitplänen gemeinsam abgegeben wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

B.        Träger öffentlicher Belange

3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.1
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung B, München
Schreiben vom 02.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise zur Anzeigepflicht und zum Umgang mit Bodendenkmälern gemäß Art. 8 DSchG werden zur Kenntnis genommen und unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.2
Landratsamt Landsberg am Lech, Abfall-/Bodenschutz
Schreiben vom 19.04.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Umgang mit Bodenverunreinigungen in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.3
Landratsamt Landsberg, Untere Immissionsschutzbehörde
Schreiben vom 04.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Der Umweltbericht wird zum Thema der von den Stellplatzflächen ausgehenden Schallemissionen ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.4
Landratsamt Landsberg, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 04.05.2017
zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis zum Artenschutz in die Satzung übernommen. Der Hinweis auf die ausstehende Meldung der Ausgleichsfläche für den Recyclinghof an das Ökoflächenkataster wird zur Kenntnis genommen. Der Markt Kaufering wird die Fläche nachmelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.5
LEW Verteilnetz GmbH, Buchloe
Schreiben vom 18.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise zu bestehenden Kabelleitungen, zur Stromversorgung und zur Leitungsverlegung werden zur Kenntnis genommen und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die 110 kV-Hochspannungsleitung, deren Schutzbereich in den Änderungsbereich reicht, wird in die Planzeichnung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.6
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, München
Schreiben vom 12.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die grundsätzliche Zustimmung wird zur Kenntnis genommen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Der Umweltbericht wird zum Umgang mit dem angrenzenden Biotop ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.7
Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 12.05.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung zur Wasserdurchlässigkeit der Stellplatzflächen ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

B.        Träger öffentlicher Belange
3.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ihr Einverständnis mit der Planung erklärt und darüber hinaus noch Hinweise abgegeben:
3.8
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Schreiben vom 01.06.2017
zur 13. Änd. FNP und zur 6. Änd. BP “Hauswiese


Die Hinweise zu möglichen Immissionen durch den benachbarten Fliegerhorst sowie zum Kraneinsatz werden unter D. Hinweise durch Text in die Satzung übernommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

D. Änderung durch Verwaltung
Die Erhöhung der zulässigen Firsthöhe von 12 m auf 13 m wird auf den Bereich beschränkt für den eine Befreiung von den diesbezüglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits erteilt wurde (Baugenehmigung vom 03.03.2009 B-30-2009-1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss Bürger 11

E.        Billigungs- und Auslegungsbeschluss

1. Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen der Vorentwürfe in der Fassung vom 05.04.2017 kommt.

2. Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017, die 6. Änderung des Bebauungsplans “Hauswiese“ mit Begründung jeweils in der Fassung vom 05.04.2017 sowie der gemeinsame Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2017 werden einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2017 10:04 Uhr