Bauantrag; Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 20.09.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:        Sanierung des Wohnteils und Umnutzung des ehem. Wirtschaftsteils zur Wohnnutzung einer Hofstelle
Bauort:                    Fl.Nr. 160, Leitenbergstraße 30, 86916 Kaufering
Bauherr:                [Name]
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Beschlussgrundlage:
Öffentliche Marktgemeinderatssitzung vom 14.09.2016

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“.
Zur Sicherung der Planungsziele wurde vom Marktgemeinderat am 16.03.2016 der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist seit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft.

Nach § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „“Unterdorf-Ost“, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Öffentliche Belange liegen vor, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung, bzw. der beabsichtigten Planungsziele durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

Die ersten Planungsentwürfe wurden in der Sitzung am 14.09.2016 dem Gemeinderat als formlose Anfrage vorgestellt. Das damalige Diskussionsergebnis war, dass dem Antragsteller die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine konkreten Überlegungen in Zusammenhang mit der Erstellung des Rahmenplanes für Kaufering-Dorf.
Zwischenzeitlich wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen.

Für den Bereich der Leitenbergstraße 30 (Bereich 1 Leitenbergstraße) wurden zusätzlich zu den im gesamten Geltungsbereich vorgesehenen allgemeinen Leitlinien folgende besondere Leitlinien festgelegt:



Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum nimmt unter Berücksichtigung der Leitlinien des Rahmenplans zu dem vorliegenden Bauvorhaben wie folgt Stellung:

Ausgehend von unserer Empfehlung in diesem Bereich gar keine Dachaufbauten zuzulassen, welche in der Festlegung des Rahmenplans mündete, Dachaufbauten eingeschränkt zuzulassen, empfehlen wir, weiterhin keine Dachaufbauten auf der ortsbildprägenden Südseite der Dächer zuzulassen. Die Festlegung, Dachaufbauten eingeschränkt zuzulassen, zielte daraufhin, die ruhigen Dachflächen auf der Südseite zu erhalten und Dachaufbauten auf der Nordseite zu ermöglichen, auch wenn dies erst im Bebauungsplan konkretisiert werden sollte. Im vorliegenden Fall ist die Gaube nicht essentiell, sondern ermöglicht lediglich etwas mehr Komfort im Schlafzimmer. Die Belichtung könnte auch durch Dachflächenfenster erreicht werden und die Nutzbarkeit des Raumes wäre nicht wesentlich eingeschränkt.
Zudem regen wir an, die Dachflächenfenster gestalterisch in die PV-Anlage zu integrieren.

Fazit:
Um die am 05.07.2017 beschlossenen Leitlinien des Rahmenplanes einzuhalten, sind Planungen in Bezug auf die Dachgestaltung nur wie in der Stellungnahme des Planungsverbandes aufgeführt zulässig.
Derzeit erfüllt der Bauantrag in der vorliegenden Fassung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre „Unterdorf-Ost“ nicht.
Dem Antragsteller soll die Gelegenheit gegeben werden, die Planunterlagen im Bereich der Dachgestaltung gemäß der Stellungnahme des Planungsverbandes so abzuändern, dass sie den Leitlinien des Rahmenplans entsprechen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat teilt die Sichtweise der Verwaltung.
Die Verwaltung wird beauftragt den Antragsteller davon in Kenntnis zu setzen.
Die Beschlussfassung über das Bauvorhaben wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

Datenstand vom 16.11.2017 12:01 Uhr