Tempo 30er-Zonen; erneute Behandlung; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 27.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 27.09.2017 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Zum Sachvortrag ist auf die Sitzung vom 12.07.2017 und weiteren, vorherigen Sitzungen zu verweisen.
Der Sachverhalt und die rechtliche Bewertung wurden in dieser Sitzungen und den vorausgehenden ausreichend dargestellt und erörtert, zuletzt auch von RA [Name]. Für diesen Sachvortrag wird auf dessen Ausführungen verwiesen.

Der Marktgemeinderat hat im Oktober 2013 folgende Leitziele im Verkehrskonzept beschlossen:

Die Marktgemeinde Kaufering strebt eine menschenverträgliche Verkehrsentwicklung an. Dazu setzt sie sich folgende Leitziele:
  • Verminderung von vermeidbaren Verkehren
  • Verlagerung von Verkehren auf umweltfreundliche Verkehrsträger bzw. Verkehrsmittel
  • Verträgliche Steuerung und Abwicklung des unvermeidbaren Verkehrsaufkommens
  • Reduzierung der Unfallschwerpunkte und Gefahrenpunkte
  • Förderung
  • des nichtmotorisierten Verkehrs (Fußgänger- und Radverkehr)
  • und der Barrierefreiheit
  • Nachhaltigkeit in Planungen und Maßnahmen für zukünftige Generationen durch gleichwertige Berücksichtigung der
    • ökonomischen und
    • ökologischen Aspekte, als auch
    • Lebensqualität der Bevölkerung.

In einer Kurz-Klausur am 20.09.17 haben sich die Marktgemeinderäte über die Festlegung von Durchgangsstraßen verständigt und in Trendabstimmungen die vorgeschlagenen Straßen bewertet.
Dabei wurden folgende Straßen priorisiert, welche zukünftig vorfahrtsberechtigt mit Tempo 50 km/h sein sollen: Iglinger Straße, Dr. Gerblstraße, Haidenbucherstraße (östl. Teil), Hiltistraße. Ebenso der nördliche Teil der Hessenstraße, ab Berliner Ring, aus Gründen der Förderung.
Über die Einführung einer flächendeckenden Tempo 30er-Zone, mit Ausnahme der festgelegten Durchgangsstraßen, bestand Einverständnis.

Beschluss Bürger 1

Ergänzungsantrag Kauferinger Mitte:
Der Marktgemeinderat hat sich für die Realisierung der Tempo 30-Zonen – siehe nachfolgenden Beschluss in diesem TOP – im gesamten Gemeindegebiet von Kaufering ausgesprochen.
Dabei sollen aber vorab mit diesem Beschluss folgende Straßen als Durchgangsstraßen festgelegt werden (sh. grün gekennzeichnete Straßen oben):

  • Iglinger Straße
  • Dr. Gerbl-Straße
  • Ottostraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Kolpingstraße
  • Bahnhofstraße (von der Kreuzung Dr. Gerbl-Straße zur Dr. Gerbl-Straße)
  • Hessenstraße (nördlicher Teil ab Berliner Ring)

Diese Straßen werden nach § 3 StVO behandelt, d. h. vorfahrtsberechtigt (§ 8 StVO) und 50 km/h.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 14

Beschluss Bürger 2

(Festlegung der Durchgangsstraßen)

Der Marktgemeinderat hat sich für die Realisierung der Tempo30er-Zonen, im Beschluss 2 dieses TOP, im gesamten Gemeindegebiet von Kaufering ausgesprochen.

Dabei sollen aber vorab mit diesem Beschuss 1 folgende Straßen als Durchgangsstraßen festgelegt werden. (Anlage 2)
Diese Straßen werden nach § 3 StVO mit 50 km/h befahren und vorfahrtsberechtigt (§8 StVO) sein.
  • Iglinger Straße
  • Dr. Gerblstraße
  • Haidenbucherstraße (östlicher Teil)
  • Hiltistraße

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 11

Beschluss Bürger 3

(Einführung von Tempo 30er-Zonen)

Der Marktgemeinderat hält an dem Beschluss vom Oktober 2013 fest (in der Umsetzung des Verkehrsleitbildes) und damit an den vom Verkehrsarbeitskreis 2012/13 erarbeiteten Prioritäten, im Markt Kaufering flächendeckend Tempo 30-Zonen einzuführen. (Anlage 1)
Dies soll deshalb umgesetzt werden, da es zur Realisierung der Ziele des Verkehrsleitbildes beiträgt, hier insbesondere die Steigerung der Lebensqualität der Kauferinger Bürger.

Den folgenden Schritten der Umsetzung wird zugestimmt:
  • In einer ersten Phase wurde 2014 das Gebiet östlich der B17 alt (Lechfeld-, Raiffeisen-, Hiltistraße) realisiert.
  • Im Jahre 2016 wurde der Ortsteil westliche der B17 alt, von der Haidenbucherstraße bis Bahnhofstraße zur Tempo 30 Zone.
  • Der letzte Schritt in der Umsetzung in 2017 ist der Ortsteil westlich der B17 alt von der Haidenbucherstraße bis Saalestraße.

Die Umsetzung östlich des Lechs (Dorf) soll in den Jahren 2018/2019 erfolgen. Hier soll vorher im Gremium über mögliche Durchgangsstraßen entschieden werden.

Die Hessenstraße (nördlicher Teil ab Berliner Ring) ist aus der Regelung ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 17.11.2017 08:21 Uhr