Vergabe Notstromaggregate


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 5

Sachverhalt Bürger

Im MGR-Beschluss vom 05.04.2017 wurde die Beschaffung von zwei mobilen Notstromaggregaten beschlossen, die bei einem Stromausfall im Feuerwehrhaus, Bauhof und im Rathaus eingesetzt werden können, um die notwendige kommunale Infrastruktur, die im Krisenfall benötigt, wird aufrecht zu erhalten. Hier sind die zentralen Anlaufstellen im Krisenfall. Ich verweise an diesem Punkt auf die sog. „Petermann Studie“, die der deutsche Bundestag von 2008-2010 in Auftrag gegeben hat. Sie untersucht auf ca. 270 Seiten alle relevanten Aspekte eines großen, länger anhaltenden Stromausfalles und die daraus folgenden gesellschaftlichen Auswirkungen und Gefährdungen. Sie ist mittlerweile auch schon 10 Jahre alt und hat an ihrer Aktualität nichts eingebüßt, im Gegenteil, die heutigen Folgen eines größeren Stromausfalles dürften meiner Meinung deutlich gravierender ausfallen. Bei Interesse kann die „Petermann Studie“, insgesamt 270 Seiten, in der Abtl. Hochbau zum Nachlesen ausgeliehen oder eingesehen werden. Ein insgesamt sehr aufschlussreiches Werk, welches die Verletzlichkeit unserer Gesellschaft und Umwelt, sowie die Abhängigkeit vom Strom eindrucksvoll darstellt.

Auszug aus der „Petermann-Studie“:
Fazit:
…„Die Folgenanalysen haben gezeigt, dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, der grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger kann der Staat nicht mehr gerecht werden. Damit verlöre er auch eine seiner wichtigsten Ressourcen – das Vertrauen seiner Bürger.
Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich. Diese wäre selbst durch eine Mobilisierung aller internen und externen Kräfte und Ressourcen nicht »beherrschbar«, allenfalls zu mildern. In historischer Perspektive mag zutreffen, dass sich das deutsche Hilfeleistungssystem auf Katastrophen gut vorbereitet hat, und es »nichts« gab, was »nicht bewältigt wurde« (Unger 2008, S. 100). Ob dies auch für die »Verbundkatastrophe« eines Stromausfalls zutreffen wird, muss bezweifelt werden.
Weitere Anstrengungen sind deshalb auf allen Ebenen erforderlich, um die Resilienz der Sektoren Kritischer Infrastrukturen kurz- und mittelfristig zu erhöhen sowie die Kapazitäten des nationalen Systems des Katastrophenmanagements zielorientiert weiter zu optimieren. Entsprechende Maßnahmen dürften allerdings nicht immer kostenneutral zu realisieren sein. Dass das Ziel dabei keine absolute, sondern allenfalls relative Sicherheit sein kann, muss betont werden. Stets wären bei der Entwicklung und Implementierung von Konzepten Abwägungsprozesse und Prioritätensetzungen erforderlich: Wie sicher ist sicher genug?
Welche Kosten und welche Pflichten sind wem zumutbar? Welches Restrisiko ist hinzunehmen?
240 IV. VERLETZBARKEIT, BEWÄLTIGUNGSOPTIONEN UND HANDLUNGSBEDARF
Der Stromausfall als ein Paradebeispiel für »kaskadierende Schadenswirkungen« sollte auf der Agenda der Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft weiterhin hohe Priorität haben, auch um die Sensibilität für diese Thematik in Wirtschaft und Bevölkerung zu erhöhen. Der hiermit vorgelegte TAB-Bericht soll hierzu einen Betrag leisten.“

Es war ursprünglich angedacht zwei Notstromaggregate (NSA) auf mobilen Anhänger zu beschaffen. Dazu wurden 35.000,- € in den Haushalt eingestellt. Nach Einholung der ersten Vorabkosten durch Planungsbüro [Name] wurde der Ansatz im Haushalt auf insgesamt  50.000,- € erhöht.
Um die Leistung der Aggregate auslegen zu können, wurden Leistungsmessungen im laufenden Betrieb im Rathaus, Bauhof und im FFW-Haus durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Leistungsmessungen floss in die Ausschreibung mit ein. Dadurch konnte die Leistungsstärke und Auslegung der Aggregate bedarfsgenau bestimmt werden.

In einem Gespräch mit Herrn 1. Bürgermeister Püttner, Herrn Kawohl und mir, verwarfen wir anschließend die Idee mit den mobilen Aggregaten, die auf Anhängern verlastet wären und kamen zu dem Schluss, dass es sinnvoller wäre statt der beiden Anhänger (in Tandemausführung mit LKW-Zugmaul 12.461,- € und als einachsige Anhänger für Pkw 6.033,- €) ein drittes, kleineres Aggregat, für das Rathaus mit auszuschreiben.
Zwei Aggregate würden im Bauhof stationiert und eines im FFW-Haus. Sie können im Notfall mit den Bauhoffahrzeugen zu den Einsatzstellen verbracht werden. Mit dieser Lösung fallen auch keine Unterhaltskosten für die Anhänger an. Da die Aggregate nicht fest installiert sind, können diese auch an anderen Einsatzstellen eingesetzt werden. Die beiden noch benötigten Hausanschlüsse, im FFW-Haus ist er bereits vorhanden, kosten noch einmal ca. 1000,- bis 2000,- € pro Anschluss.

Mit dieser Lösung wäre der Markt Kaufering in Bezug auf einen größeren Stromausfall im Bereich der eigenen Infrastruktur im Notfall gut aufgestellt, zumal auch in der Sporthalle mit dem dort vorhandenen, fest eingebauten Aggregat ein abgespeckter Notbetrieb sichergestellt ist und im Krisenfall eine funktionierende Anlaufstelle und Notunterkunft für die Bevölkerung bereit steht.
Da der Bauhof eine eigene Dieseltankstelle besitzt, welche dann auch bei Stromausfall funktioniert, ist eine Versorgung mit Treibstoff für alle NSA sichergestellt.

Die Kosten für die Beschaffung der 3 Aggregate betragen insgesamt 37.794,40 € zuzüglich ca. 4.000,- € Hausanschlusskosten für Rathaus und Bauhof. Des Weiteren kann man für die Zukunft überlegen, ob auch in den Schulen Einspeisepunkte vorgesehen werden.

Aggregate:
1 NSA (Hatec HAD 30-2) 30 kVA mit 24,5 kW Dauerleistung (Rathaus)                10.686,- €
2 NSA (Hatec HAD 60-2) 60 kVA mit 44,2 kW Dauerleistung (FFW/Bauhof)        27.108,- €

Die Verwaltung bittet den Marktgemeinderat zusätzlich zum Beschluss vom 05.04.2017, Beschaffung von zwei mobilen Notstromaggregaten (Anhängerversion), ein weiteres Notstromaggregat (30kVA) zu beschaffen. Die ursprünglich geplanten Anhänger würden dann nicht mitgeordert.
Im Rahmen der Ausschreibungen für die Beschaffung von Notstromaggregaten sind Vergabeverfahren nach VOL/B geprüft worden; der Auftrag kann vergeben werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Lieferung der Notstromaggregate an die Fa. [Name] aus Mühlheim an der Ruhr, mit Auftragssumme in Höhe von 37.794,40 € zu vergeben.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Auftrag für die Lieferung der drei Notstromaggregate der Firma [Name] aus Mühlheim an der Ruhr, mit einer Auftragssumme in Höhe insgesamt von 37.794,40 €, zu erteilen.
Die Kosten für die beiden benötigten Hausanschlüsse im Rathaus und Bauhof in Höhe von ca. 4000,- € werden bewilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 12:10 Uhr