Bebauungsplan Unterdorf-Ost, Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Unterdorf Ost zur Sicherung der Planungsziele beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre ist mit der Bekanntmachung am 23.03.2016 in Kraft getreten und gilt zwei Jahre.
Für das Gemeindegebiet „Kaufering-Dorf“ wurden vom Marktgemeinderat acht Bereiche für die Aufstellung von Bebauungsplänen abgegrenzt. Der Bebauungsplan Unterdorf Ost überplant einen dieser Teilbereiche.
Um die Planungsziele zu konkretisieren, war die Erstellung eines Rahmenplans für das gesamte überplante Gebiet von „Kaufering-Dorf“ erforderlich.
Hier wurden auf Grundlage von umfangreichen Bestands- und Analysedaten die Leitlinien für die künftigen Bebauungspläne erarbeitet. Die Ergebnisse wurden in dem Rahmenplan für das Gebiet Kaufering-Dorf dargestellt und vom Marktgemeinderat beschlossen.
Da das auf Grundlage der im Rahmenplan beschlossenen Leitlinien durchzuführende Bebauungsplanverfahren „Unterdorf-Ost“ noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt die Verwaltung die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern(§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB) um die Planungsziele weiterhin zu sichern.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterdorf-Ost“ in der als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Datenstand vom 21.06.2018 12:10 Uhr