Aufstellung des Bebauungsplanes 18. Änderung "Lechfeldwiesen I", Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.02.2018 ö beschliessend 10

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 den Projektbeschluss gefasst, die Aufstellung der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ durchzuführen.
Durch die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird eine Nachverdichtung des betroffenen Grundstückes, Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, entsprechend der näheren Nachbarbebauung ermöglicht.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „18. Änderung Lechfeldwiesen I“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Sitzung am 11.10.2017 vom Marktgemeinderat gebilligt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 BauGB und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 30.10.2017 bis einschl. 17.11.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.12.2017 bis 10.01.2018.

Beschlussempfehlung zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vom 04.12.2017 bis zum 10.01.2018 eingegangen sind.

Beschluss Bürger 1

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und ggf. bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf die benachbarte Bahnlinie aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 3

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben liegt in einem allgemeinen Wohngebiet und ist wie die angrenzende Bebauung seit Jahrzehnten für Wohnzwecke genutzt. Der generelle Ausschluss von Beherbergungsbetrieben, nichtstörenden Gewerbebetrieben, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetrieben und Tankstellen auf dem 500 m² großen Grundstück wird wohl nicht zu der in der Stellungnahme zum Bebauungsplan B 17 alt -Teil II befürchteten Einschränkung für Gewerbebetriebe im Umfeld führen. Eine Änderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 4

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 5

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. In den Satzungstext wird ein Hinweis auf vorhandene Versorgungsleitungen aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 6

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 7

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt. Unter D. Hinweise durch Text wird ein Hinweis auf den Umgang mit eventuellen Altlastenfunden aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 8

B.        Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Festsetzung einer absoluten Höhe als unterer Bezug für die Bemessung der Abstandsfläche hätte zur Folge, dass für den Fall, dass das Gelände nicht in dem maximal zulässigen Ausmaß aufgefüllt oder gar - wie es ebenfalls zulässig wäre – abgegraben würde, eine abstandsflächenrelevante Wandhöhe entstünde, die das zulässige Maß überschreitet.
Die Präambel zur Bebauungsplanänderung verweist klar auf die aktuelle Bayerische Bauordnung und nicht auf die Fassung von 1998. Und hier ist ausschließlich von der Geländeoberfläche die Rede. Insofern scheint die Sorge der Einwender unberechtigt, eine Änderung mithin nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 9

C.        Ergänzung der Verwaltung
Zur Klarstellung soll in Angleichung an die Festsetzungen in anderen Bebauungsplänen in Kaufering Sichtschutzwände (zwischen den Terrassen von Doppelhaushälften) zugelassen und in ihrer Größe begrenzt werden.
Die Festsetzung C.8 Einfriedungen wird um folgenden Passus ergänzt:
Bei Doppelhäusern ist an der gemeinsamen Grenze außerdem die Errichtung von Sichtschutzwänden mit einer Tiefe von 3,0 m und einer Höhe von 2,0 m zulässig.“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 10

D.        Satzungsbeschluss
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, mit Begründung jeweils in der Fassung vom 19.08.2017, einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen, als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 12:10 Uhr