Niederlegung des Amtes als Marktgemeinderat - Manfred Nieß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 21.03.2018 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Schreiben vom 12.03.2018 teilt Marktgemeinderat Manfred Nieß mit, dass er sein Amt als Mitglied des Marktgemeinderats Kaufering mit Wirkung vom 30.04.2018 niederlegt.

Gem. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) stellt nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses der Gemeinderat eine Niederlegung eines Gemeinderatsamts fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Zunächst hat somit der Marktgemeinderat die Niederlegung des Amtes als Markgemeinderat des Herrn Nieß festzustellen. Bis dahin bleibt der bisherige Amtsinhaber Marktgemeinderat.

Daraufhin wird der erste Listennachfolger der CSU aufgefordert zu erklären, ob er bereit ist als Marktgemeinderatsmitglied des Marktes Kaufering zur Verfügung zu stehen und zur Leistung des Eides oder Gelöbnisses gem. Art 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) bereit ist.
Lehnt der erste Listennachfolger die Übernahme des Amtes wirksam ab, wird der nächste Listennachfolger zur Erklärung aufgefordert. Dieser Vorgang wiederholt sich solange, bis ein Listennachfolger nicht seine Ablehnung wirksam erklärt hat. Eine positive Erklärung, dass er das Amt annimmt ist nicht erforderlich.

Sobald sodann feststeht, wer als Listennachfolger zur Verfügung steht, findet in der ersten öffentlichen Marktgemeinderatssitzung Mai die Vereidigung bzw. Abnahme des Gelöbnisses für den Listennachfolger statt. Er ist jedoch bereits im Zeitpunkt der nicht fristgerechten Abgabe einer wirksamen Ablehnungserklärung, frühestens jedoch am 01.05.2018 Markgemeinderat.

Beschluss Bürger

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 11:44 Uhr