ABS 48 Elektrifizierung Bahnstrecke München-Lindau; Planfeststellungsbeschluss; weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2017 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 31.08.2017 ist der Plan für das Vorhaben „ABS 48 Ausbaustrecke München – Lindau – Grenze D/A Planfeststellungsabschnitt 1 Geltendorf – Bezirksgrenze Oberbayern/Schwaben…“ gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz festgestellt worden.
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit von Montag, 06.11.2017 bis einschließlich Montag, 20.11.2017 in der Verwaltung des Marktes Kaufering zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Im Verfahren zur Aufstellung der Planfeststellung hat der Markt Kaufering in eigener Sache Einwendungen vorgebracht und wird dahingehend anwaltlich vertreten.

Am 21.11.2017 konnte eine Gesprächsrunde mit den betroffenen Gemeinden des Landkreises und dem konsultierten Herrn Rechtsanwalt [Name] einberufen werden, in deren Rahmen die Planfestgestellten Ergebnisse und das weitere Vorgehen besprochen wurden.

Inhaltlich und sachlich beurteilt gewann man die Erkenntnis, dass die Einreichung einer Anfechtungsklage keinerlei Aussicht auf Erfolg haben werde.
Insbesondere da die Belange der Kommune im Hinblick auf das Bauplanungsrecht durch die Maßnahme der Bahn nicht eingeschränkt werden, fehlt einer zwar formal möglichen Klage der substantielle Boden.

Im Rahmen der Diskussion wurde auch von Herrn [Name] ausdrücklich bestätigt, dass die privaten Einwender für ihre Belange selbst Initiative ergreifen müssen und ggf. eigenständig das Klageverfahren anstoßen müssen.
Die Kommune kann nicht stellvertretend für die betroffenen Bürger den Klageweg beschreiten.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist als zugestellt gilt.
Die Frist von einem Monat zur Klageerhebung beginnt daher für diese Fälle erst mit Ablauf der Auslegung zu laufen.

Die Verwaltung empfiehlt, von einer Klageerhebung gegen den Planfeststellungsbeschluss abzusehen.
Eine diesbezügliche Stellungnahme des Rechtsanwalts wird in der Sitzung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 31.08.2017 für das Vorhaben „ABS 48 Ausbaustrecke München – Lindau – Grenze D/A Planfeststellungsabschnitt 1 Geltendorf – Bezirksgrenze Oberbayern/Schwaben…“ keine Klage zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2018 09:20 Uhr