Der Markt Kaufering besitzt ein Straßenbeleuchtungsnetz mit 1365 Lichtpunkten, von denen bereits 371 Lichtpunkte ein LED-Leuchtmittel besitzen. Im Bereich der Straßenbeleuchtung arbeitet der Markt Kaufering seit Jahrzehnten erfolgreich und vertrauensvoll mit den Lechwerken zusammen.
Der bestehende Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen Markt Kaufering (Kommune) und der Lechwerke AG (LEW) sowie LEW Verteilnetz GmbH LVN) soll verlängert werden.
Weiter soll ein neuer Vertrag über den Leuchtmitteltausch und den Leuchtentausch in der Straßenbeleuchtung auf Basis der LED-Technik (PLT+) im Anschluss an den laufenden Vertrag über den konventionellen Leuchtmitteltausch abgeschlossen werden. Der derzeitige PLT-Vertrag (konventionell) endet automatisch am 31.07.2018. Die neue Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre und beinhaltet eine umfassende Garantie während der Vertragsdauer.
Ziel ist der nahezu flächendeckende Einsatz modernster LED-Technik in der Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet Kauferings bis Ende 2018. Vorgesehen ist ein Leuchtmitteltausch bei 665 Leuchten (sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) und ein Leuchtentausch bei 238 Lichtpunkten (Der Mast bleibt bestehen, der Leuchtenkopf wird ausgetauscht). Als technische Leuchte soll eine Philips Lumistreet zum Einsatz kommen, die testweise noch vor dem Sitzungstermin am Kreisverkehr „Edeka“ (Nr. 3, Nord-West) montiert wird und dort betrachtet werden kann. Die Philips-Leuchte wäre etwas günstiger als die bisher verwendete Shreder Teceo 1 und die Einsparung würde rd. 22.800 € (228 Stk à 100 €) betragen.
Die Umrüstungsmaßnahme betrifft ausschließlich bestehende Lichtpunkte. Es erfolgt keine Neuordnung der Straßenbeleuchtungsanlagen, d.h. es werden weder die Zahl der Leuchten erhöht noch eine bessere (erhöhte oder gleichmäßigere) Ausleuchtung erreicht.
Für die Maßnahme sollen vor keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Der bloße Austausch des Leuchtmittels (hier: 665 sog. Retrofit LED-Austauschleuchtmittel) ist als beitragsfreie Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme anzusehen.
Beim Leuchtentausch ist die Rechtslage bislang nicht abschließend geklärt. Maßgebend für eine Verbesserung und damit beitragsfähig sind die Kriterien Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung im Vergleich zur vorherigen Beleuchtung. In allen drei Punkten wird hier keine Verbesserung erzielt, sodass keine beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahme vorliegt. Die erzielbare Stromeinsparung ist dabei beitragsrechtlich irrelevant.
Ob beim vorgesehenen Leuchtentausch eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme vorliegt, hängt in erster Linie von der Erheblichkeit der Maßnahme in quantitativer, qualitativer und funktionaler Hinsicht ab. Der vorgesehene Leuchtentausch umfasst das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Kaufering. Mit 238 betroffenen Lichtpunkten liegt der Anteil bei rd. 17,4 % an der gesamten Straßenbeleuchtung. Wir würden aktuell keine Beitragspflicht erkennen und damit einer Entscheidung des VG Neustadt (Weinstraße) und der Auffassung des Innenministeriums folgen, wonach allein der Wechsel von Leuchtenaufsätzen keine beitragsfähige Maßnahme der Erneuerung darstelle. (vgl. Gemeinsames Rundschreiben Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag in Abstimmung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 15.01.2016, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.10.2015 (IB4-1523.1-0)).
Nach Durchführung der Maßnahme verbleiben 91 Lichtpunkte ohne LED-Technik. Diese sind in erster Linie Überspannungsleuchten mit Seilverspannungen über Hausdächer, die als Einzelmaßnahmen Schritt für Schritt in den nächsten Jahren umgebaut werden sollen, sobald eine Veranlassung dazu besteht (z.B. Überalterung der Tragseile usw.). Weiter sollen zunächst Beleuchtungen von Fußgängerüberwegen noch „gelb-leuchtend“ bleiben, damit deren rechtzeitige Erkennbarkeit verbessert bzw. hervorgehoben wird.
Durch den geringeren Stromverbrauch kann der Markt Kaufering einen weiteren Beitrag zur nachhaltigen CO2-Einsparung leisten. Rechnerisch wurden 96 t mögliche CO2-Einsparung pro Jahr ermittelt.
Für die vorgesehenen Maßnahmen kann leider kein Förderantrag für eine investive Klimaschutzmaßnahme gestellt werden, da die CO2-Emissionen nicht mehr um die mindestens geforderten 70 % verringert werden können. Die Kauferinger Straßenbeleuchtung wurde bereits seit mehr als 10 Jahren immer wieder energetisch optimiert, sodass das Einsparpotential bei Durchführung der jetzt geplanten Maßnahme in etwa bei 49% liegt.
Durch die Verlängerung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages soll neben der Zusammenarbeit bei baulichen Änderungen der SB-Anlage vor allem die ordnungsgemäße Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage weiterhin gesichert werden. Diese umfasst:
- Anlagenverantwortung nach Unfallverhütungsvorschrift
- 24h-Bereitschaft
- Inspektion, Wartung und Instandsetzung
- Störungsmanagement
- Dokumentation von wesentlichen Instandhaltungsmaßnahmen
- Standsicherheitsprüfung
- Behebung von Unfall- und Vandalismusschäden
- Ausschnittarbeiten im Umfang der el. Betriebsssicherheit
Der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag läuft zunächst noch bis einschließlich 31.12.2018 und würde sich automatisch um jeweils 2 Jahre verlängern, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 wurde die Vertragslaufzeit auf 4 Jahre festgelegt, sodass die weitere Verlängerung eines neuen Beschlusses bedarf.
Für den neuen PLT+-Vertrag wurden folgende Gesamtkosten kalkuliert:
- Pauschalierter Leuchtmitteltausch (konventionell) 7.377,28 € netto
(= 8 Jahre à 922,16 €)
- Pauschalierter Leuchtmitteltausch (LED, Retrofit) 130.340,00 € netto
- Pauschalierter Leuchtentausch (LED) 88.612,00 € netto
Die Gesamtkosten in Höhe von 226.329,28 € netto bzw. 269.331,84 € brutto können entweder auf einmal oder über 8 gleiche Jahrestilgungen à 28.291,16 € netto (33.666,48 € brutto) verteilt bezahlt werden. Bei einer Einmalzahlung würde LEW einen Nachlass in Höhe von 6 %, d.h. 16.159,91 € brutto gewähren.
Für eine Aufteilung der Kosten über 8 Jahre könnte eine ausgeglichene Haushaltsplanung sprechen, da bei Gegenüberstellung der möglichen jährlichen Kosteneinsparungen beim Stromverbrauch der Haushalt effektiv nicht belastet wird. Die mögliche jährliche Stromeinsparung wurde mit 28.972,98 € netto bzw. 34.477,85 € brutto beziffert.
Mit Hr. [Name] und Hr. [Name] von LEW wurde vereinbart, dass bei zeitnaher Beauftragung am Jahresanfang 2018 alle Arbeiten bis Jahresende 2018 durchgeführt werden können. Die Zahlung ist erst im Jahr 2019 nach Abschluss der Arbeiten fällig. Somit ist sichergestellt, dass bereits in den beleuchtungsintensiven Wintermonaten 2018/2019 Strom bzw. CO2 eingespart werden kann.