Vereidigung der neuen 1. Bürgermeisterin Bärbel Wagener-Bühler
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 04.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist die neu gewählte erste Bürgermeisterin in der ersten Sitzung des Marktgemeinderates nach der Aufnahme der Amtstätigkeit zu vereidigen. Wahlweise kann der Eid oder das Gelöbnis geleistet werden.
Den Eid bzw. das Gelöbnis der ersten Bürgermeisterin nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Herr Nieß vor (Art. 27 Abs.2 KWBG).
Frau Wagener-Bühler wählt die Eidesformel gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG:
„Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich gelobe, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich gelobe, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“
Nach der Vereidigung übernimmt 1. Bürgermeisterin Bärbel Wagener-Bühler den Vorsitz.
Datenstand vom 22.06.2018 08:49 Uhr