Festsetzung der Dienstbezüge der 1. Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 2

Sachverhalt Bürger

Die Besoldung des 1. Bürgermeisterin richtet sich nach Art. 56 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) in Verbindung mit dem Bundesbesoldungsgesetz, dem Bayerischen Besoldungsgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen.

Für Kaufering gilt nach Anlage 1 des KWBG für kreisangehörige Gemeinden die Größenklasse zwischen 10.001 und 15.000 Einwohnern.

Demzufolge ist das Amt der berufsmäßigen 1. Bürgermeisterin der Besoldungsgruppe B 2 zuzuordnen.

Beschluss Bürger

Die 1. Bürgermeisterin Frau Bärbel Wagener-Bühler wird mit ihrer Wahl ab 01.04.2018 in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2018 08:49 Uhr