Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für die 1. Bürgermeisterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Dienstaufwandsentschädigung:

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes für kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) erhält der Beamte/die Beamtin auf Zeit für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.

Gem. Anlage 2 Art. 46 Abs. 1 KWBG gilt hierfür ein von der Einwohnerzahl abhängiger Rahmensatz. Der Rahmen beträgt bei kreisangehörigen Gemeinden bis zu einer Einwohnerzahl von 50.000 Einwohnern 218,47 € bis 718,15 €

Die Dienstaufwandsentschädigung des scheidenden 1. Bürgermeisters Püttner beträgt zum Stand 31.03.2018 476,76 €. Dies entspricht in etwa dem Mittelwert der zulässigen Spanne der Anlage 2 KWBG.

Beschluss Bürger

Der 1. Bürgermeisterin Frau Wagner-Bühler wird gemäß Art. 46 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2
KWBG ab 01.04.2018 eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 476,76 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2018 08:49 Uhr