Bestellung der 1. Bürgermeisterin zur ehrenamtlichen Standesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 04.04.2018 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, auch wenn sie die Bestellungsvoraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Gemäß § 1 PSVollzV in Verbindung mit Art. 29 der Gemeindeordnung bestellt der
Marktgemeinderat die Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kaufering.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Bürgermeisterin Frau Bärbel Wagener-Bühler zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Kaufering zu bestellen. Der Aufgabenbereich des Standesbeamten ist auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2018 08:49 Uhr