Auf Basis der im südwestlichen Gemeindegebiet im Jahr 2017 durchgeführten Kamerabefahrungen wurden Vorschläge für eine Sanierungslösung der in der Inspektion festgestellten Schäden erarbeitet. Die Umsetzung der Maßnahmen soll nun in einem nächsten Schritt in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.
Das Kanalsanierungskonzept für das südwestliche Gemeindegebiet wurde vorher entsprechend durch das Ingenieurbüro [Name] vorgestellt.
Zur Umsetzung der Maßnahmen dieses Teilgebietes bis Herbst 2019 ist die weitere Beauftragung des Ingenieurbüros erforderlich. Aufgrund der bereits durchgeführten Vorarbeiten, der langjährigen Kenntnisse im Bereich Abwasser des Marktes Kaufering und um Doppelverrechnungen zu vermeiden, soll das Büro [Name] mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen dieses abgeschlossenen Teilgebietes bis hin zur Objektbetreuung beauftragt werden.
Grundlage des Ingenieurvertrages ist die HOAI und die HIV-KOM. Auf Basis der Kostenschätzung des vorgelegten Sanierungskonzeptes liegt ein entsprechend mit dem Büro [Name] verhandeltes Honorarangebot (s. Anlage 1) mit folgenden wesentlichen Eckdaten vor:
Grundlage: Kostenberechnung
Umbauzuschlag: 20 % auf Gesamthonorar (Sanierung im Bestand)
Honorarzone III, Mindestsatz
§ 43 HOAI, Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
LPH1 Grundlagenermittlung 0 % (2 %)
LPH2 Vorplanung 0 % (20 %)
LPH3 Entwurfsplanung 25 % (25 %)
LPH4 Genehmigungsplanung 0 % (5 %)
LPH5 Ausführungsplanung 15 % (15 %)
LPH6 Vorbereitung der Vergabe 13 % (13 %)
LPH7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % (4 %)
LPH8 Bauoberleitung 15 % (15%)
LPH9 Objektbetreuung 1 % (1%)
Summe 73 % (100 %)
Örtliche Bauüberwachung: 2,5 % der AK nach Kostenberechnung zzgl. Umbauzuschlag
Nebenkostenpauschale: 5 % (Ansatz üblich für auswärtiges Büro)
Stundensätze: 85,00 € Auftragnehmer
75.00 € angestellter Ingenieur
65,00 € weitere Mitarbeiter
zzgl. MwSt.
Besondere Leistungen: z.B. Nachtragsprüfung nach Aufwand zu den angebotenen Stundensätzen.
Die Pauschalen und Stundenlohnansätze sind branchenüblich, sodass der Auftrag erteilt werden kann. Aufgrund der bereits abgerechneten Vorleistung von [Name] in Höhe von rd. 12.000 € netto können die LPH 1 und LPH 2 (Wert rd. 14.000 € netto) entfallen, sodass von einem Kostenvorteil von rd. 2000 € für die Kommunalwerke ausgegangen werden kann.
Das Büro [Name] ist seit vielen Jahren als zuverlässiges und kompetentes Büro im Bereich Abwasser bekannt. Weitere Details können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.