Fraktionsübergreifender Antrag der MGR-Fraktionen CSU, SPD und UBV zur Beantragung einer Abstimmung über die Dauer und thematische Ausgestaltung einer MGR-Klausur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.06.2018 ö 6

Sachverhalt Bürger

Auf Vorschlag der 1. Bürgermeisterin wurde im Anschluss an die MGR-Sitzung vom 17.04.2018 über eine beabsichtigte MGR-Klausur unterrichtet. Die Klausur war für den 06. + 07. Juli terminiert, sollte im Haus der Bayerischen Landwirtschaft in Herrsching und unter Hinzuziehung einer externen Moderation mindestens folgende Themen umfassen:

Städtebauliche Themen:
 Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses und Umgebungsplanung
 Kinderhaus Don Bosco: Neubau oder Sanierung
 Geschosswohnungsbau an der Berliner Allee, KommWVP und Bayrisches

Wohnungsbauprogramm
 Projektplanung, Priorisierung und zeitliche Terminierung

Haushaltskonsolidierung:
 Freiwillige Leistungen: Überprüfung der Ausgaben als auch der fehlenden Einnahmen
 Überprüfung und Anpassung der Gebührenordnung inclusive Kindergärten

Infolge einzelner Einwendungen (außerhalb der MGR-Sitzung) gegen die Dauer und Kosten der Klausur wurde der MGR in der Sitzung vom 09.05. von der 1. Bürgermeisterin darüber informiert, dass die Klausur nun nur eintägig mit reduzierter Themenauswahl stattfinden solle.

Weiter wurde mitgeteilt, dass die Teilnahme aus “formalen Gründen” freiwillig sei und damit nur formlos eingeladen werde und die Klausur nicht öffentlich stattfinden solle.

Aus der anschließenden Diskussion im MGR ergab sich ein Stimmungsbild, dass diese nun angedachte reduzierte Konzeption einer Klausur nicht die Erwartungshaltung der Mehrheit der MGR-Mitglieder erfüllt. Mit diesem Antrag soll nun ein Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden.

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen gem. §25 der GO des MGR Kaufering eine Abstimmung im Marktgemeinderat über die Durchführung einer Marktgemeinderatsklausur zu den Punkten:
 Dauer
 Tagungsort
 Themen
 öffentlich od. nicht öffentlich
 Moderation
 Kostenersatz

Hierzu erfolgt seitens der Antragsteller folgender Beschlussvorschlag:

Der MGR spricht sich für die Durchführung einer zweitägigen Klausur aus. Die Klausur soll mindestens die im ersten Ansatz gewählten Themengebiete umfassen und öffentlich sein.
Zudem soll über die im Anhang beigefügte Thematik zur Organisation der MGR-Arbeit beraten werden.

Für die Klausur wird ein Tagungsort außerhalb von Kaufering bevorzugt.
Für die städtebaulichen Themen wird eine Moderation begrüßt.

Zur Reduzierung der Kosten beschließt der MGR eine Änderung der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. Die Regelung zur Entschädigung für ehrenamtliche Marktgemeinderäte ist dahingehend zu ergänzen, dass max. alle 24 Monate für eine ein- oder mehrtägige Klausur ab einer Dauer/Abwesenheit von mehr als 8 Stunden/Tag eine pauschale Spesenvergütung von 25,-€ pro Tag gewährt wird.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung einer zweitägigen Tagung. Die Tagung soll mindestens folgende Themengebiete umfassen:
 Standortfrage für den Neubau des Feuerwehrhauses und Umgebungsplanung
 Kinderhaus Don Bosco: Neubau oder Sanierung
 Geschosswohnungsbau an der Berliner Allee, KommWVP und Bayrisches

Zudem soll über die Thematik zur Organisation der Marktgemeinderatsarbeit beraten werden.
Für die Tagung wird ein Tagungsort außerhalb von Kaufering bevorzugt.
Für die städtebaulichen Themen wird eine Moderation begrüßt.
Es werden ausreichend fundierte Unterlagen spätestens 14 Tage vor der Tagung zugestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Beschluss Bürger 2

Zur Reduzierung der Kosten für Tagungen beschließt der Marktgemeinderat im Rahmen der Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts die Entschädigung für die Teilnahme an Tagungen zu regeln.

Die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 07.05.2014 wird daher unter § 3 (Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung) durch einen neuen Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt und neu erlassen:

(3) Für die Teilnahme an einer max. alle 24 Monate stattfindenden ein- oder mehrtägigen Tagung erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder ab einer Dauer von mindestens 4 Stunden/Tag eine pauschale Spesenvergütung von 25,00 € pro Tag.

Die bisherigen Absätze 3 und 4 erhalten die neue Nummerierung (4) und (5).

Die neue Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts tritt zum 01.07.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Fassung vom 07.05.2014 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6

Datenstand vom 21.09.2018 10:08 Uhr