Bauantrag, Tektur, Fl.Nr. 249/2, Kirchberg 12, Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Bauvorhaben: Tektur, Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Bauort: Fl.Nr. 249/2, Kirchberg 12, 86916 Kaufering
Bauherr: [Name]
In der Sitzung des Bauausschusses am 21.02.2018 wurde der Bauantrag „Neubau eines Wohnhauses mit Garage" auf der Fl.Nr. 249/2 (damals noch Fl.Nr. 249) beschlussmäßig behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt, die Genehmigung des Landratsamtes erfolgte mit Bescheid vom 02.07.2018.
In der vorliegenden Tektur werden verschiedene Änderungen (Garage wird nach Norden verschoben, Wandhöhe 6,0 m statt 5,25 m, Terrassenüberdachung vergrößert, u.a.) beantragt.
Die in der Sitzung vom 21.02.2018 getroffene Einschätzung in Bezug auf die Übereinstimmung mit den Planungszielen des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“ ist weiterhin gegeben.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 der Satzung über den Erlass der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchberg-Nord“, der Erteilung einer Ausnahme für das Bauvorhaben „Tektur - Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 249, Kirchberg 12“ zuzustimmen.
Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Diese Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung erfüllt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2019 10:53 Uhr