Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hilti", Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 11.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ gefasst, Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes durch die Anpassung des Geltungsbereiches und die Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände.

Auf Basis des nun vorliegenden Planentwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse nach entsprechender Abwägung im anschließenden Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4 Abs. 2 BauGB einzuarbeiten.

Beschluss Bürger 1

1. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung (Plandatum: 16.01.2019) und Umweltbericht (Fassungsdatum: Januar 2019) einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als Grundlage für die Auslegung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss Bürger 2

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2019 08:07 Uhr