Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Von Seiten der überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde darauf hingewiesen, dass die bereits im Jahr 2014 beschlossenen Aufwandsentschädigungen für die weiteren Bürgermeister/innen gem. Art. 20a Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) formal durch Satzung zu bestimmen sind. Derzeit liegt lediglich die vorgenannte Beschlussfassung vor.
Dieser Formfehler soll nunmehr im Wege einer Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geheilt werden.

Hierzu wird folgender zusätzlicher Wortlaut als neuer § 6 mit der Überschrift „Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen“ aufgenommen:

§ 6
Entschädigung für ehrenamtliche weitere Bürgermeister/innen

Der/die ehrenamtliche zweite und der/die ehrenamtliche dritte Bürgermeister/in erhalten ab dem 1. Mai 2014 folgende Entschädigung:

  1. Monatliche Pauschale
    Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 325,00 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Nr. 2 fallen.

  2. Vertretungsfall
    Neben der Entschädigung nach Nr. 1 wird ab dem 1. Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters eine Entschädigung von 140,00 € pro Kalendertag gewährt.


Im Zuge der Änderung sollen alle Formulierungen der Satzung auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise umgestellt werden. Inhaltliche Änderungen entstehen dadurch nicht.

Den Marktgemeinderäten liegt als Basis ihrer Beschlussfassung ein entsprechender Satzungsentwurf vor.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie im Sachverhalt beschrieben ergänzt und im Ganzen mit Wirkung vom 01.02.2019 neu erlassen werden soll. Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in ihrer letzten Fassung vom 13.08.2018 soll gleichzeitig außer Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2019 08:07 Uhr