Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilti, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ aufzustellen.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.

Nachfolgend die Beschlussempfehlungen zu den Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB von 05.02.2019 bis 07.03.2019 eingegangen sind.

Beschluss Bürger

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange Kenntnis und stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Hilti“ zu Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 16.01.2019 kommt.
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 10.04.2019 einschließlich der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2019 08:13 Uhr