Feuerwehrkommission; Vergleich Sanierung-Neubau; Empfehlung (wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.04.2019 ö 7

Sachverhalt Bürger

Am 04.04.2019 fand die 3. öffentliche Sitzung der Feuerwehrkommission statt.

Ziel der Sitzung war, eine klare Empfehlung an den MGR dahingehend auszusprechen, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau die beste Alternative darstellt.

Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 16.01.2019 wurden die Varianten Generalsanierung und Erweiterung und Neubau des Feuerwehrhauses angepasst, mit der Feuerwehr in den wesentlichen Punkten vorabgestimmt und die Kosten ermittelt. Der Behindertenbeauftrage Herr [Name] war auch involviert.

Das Kostenniveau konnte trotz bereits einkalkulierter Preissteigerungen von rd. 9 Mio. € auf rd. 7,4 Mio. € abgesenkt werden.

Die Planungen wurden im Konzept in der Sitzung vom Architekturbüro [Name] jeweils kurz vorgestellt und die Kosten erläutert.

Die bisherigen Planungen bzw. Machbarkeitsstudien haben jetzt eine Tiefe erreicht, die schon vergaberechtlich einen Abschluss der Arbeiten erfordert. Weitere Berechnungen (wie z.B. der Ansatz „Wir haben nur 4 Mio. € zur Verfügung, was gibt es dafür?“), wie teilweise in der Sitzung gefordert, sind auch deshalb nicht zielführend, da auf jeden Fall der Feuerwehrbedarfsplan und sämtlich DIN-Vorschriften berücksichtigt werden müssen.

Unter Berücksichtigung aller Faktoren einer Gesamtkostengegenüberstellung und der zu erwartenden Fördermittel liegen beide Varianten bei nahezu identischen Gesamtkosten mit einem minimalen Kostenvorteil zugunsten einer Generalsanierung und Erweiterung.

Daher konnte die Entscheidung, ob eine Generalsanierung mit Erweiterung oder ein Neubau weiter verfolgt wird, nur anhand von weiteren sachlichen und funktionalen Kriterien entschieden werden.

Zur Diskussion standen nachfolgende Vor- und Nachteile der beiden Alternativen:


1.        Neubauplanung:

Vorteile:                -kompakte Bauweise
-Kurze Verkehrswege
-durch bauliche Trennung keinerlei Konflikte von ein- und ausrückenden Feuerwehrleuten
-einfacherer Bauablauf
-vom Immissionsschutz einfacher lösbar

Nachteile:        -keine Erweiterungsmöglichkeit
-Bebauungsplan in jedem Fall notwendig
-Tiefe der Vor- bzw. Rangierflächen Richtung Augsburger Straße nur      17,64 m und innerhalb der Anbauverbotszone (beginnt nach 12,28m)
       -konfliktträchtig wegen beengter Wendemöglichkeiten und u.E. keine senkrechte Aufstellung der Fahrzeuge vor der Ausfahrt möglich. => ggf. Fahrversuche notwendig
       -eine reine Alarmausfahrt auf die Augsburger Straße ist nicht mehr ausreichend, es muss eine echte Zufahrt, ggf. mit Abbiegespur angelegt werden, da vom Ortsstraßennetz keine Zufahrtsmöglichkeit mehr gegeben ist. => Genehmigung durch Landratsamt nötig und möglich

2. Generalsanierung und Erweiterung:
Vorteile:                -ressourcenschonend
-gute, erhaltenswerte Bausubstanz
-keine Umsiedelung der Obdachlosen nötig
-deutlich mehr Abstand/Tiefe zur Augsburger Straße (rd. 7m)
-Alarmausfahrt ausreichend, Rückfahrt über Bahnhofstraße möglich
-umfassende Erweiterungsmöglichkeit nach Norden, daher flexibler
-Gemeindearchiv
-überdachter Übungsplatz

Nachteile:        -sehr langgestreckter Bau und lange Verkehrswege
       -komplizierterer Bauablauf


In der anschließenden Diskussion nahmen alle Kommissionsmitglieder Stellung. Argumente konnten noch einmal ausgetauscht und gegenseitig abgewogen werden.

Eine Trendabfrage, ob die nötige Planungstiefe im Rahmen der Machbarkeitsstudie erreicht wurde, wurde mit der Mehrheit bestätigt.

Die Abstimmung ergab folgende Empfehlung für den Marktgemeinderat:

  1. Die Kommission befürwortet den Neubau des Feuerwehrhause“: 9:2, 1 Enthaltung

  1. Die Kommission befürwortet die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses“: 1:9, 2 Enthaltungen

Die klare Empfehlung der Feuerwehrkommission an den MGR lautet also, einen Neubau, in Angriff zu nehmen, sodass die in Folge notwendigen Planungsleistungen ausgeschrieben werden können (hier: EU-weit) und keine weiteren Verzögerungen mehr auftreten.

Datenstand vom 07.06.2019 08:13 Uhr