Neuwahlen des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin im Markt Kaufering - Information Wahltermin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt Bürger

Wie den Gemeinderäten mitgeteilt wurde, und zudem aus den einschlägigen Medien zu entnehmen ist, wird die Amtszeit der 1. Bürgermeisterin auf eigenen Wunsch und Antrag mit Ablauf des 31.08.2019 enden.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll in den Fällen, bei denen schon vorher feststeht, wann die Amtszeit endet, innerhalb der letzten drei Monate dieser Amtszeit die Wahl stattfinden, hier also bis spätestens 31.08.2019. (Art. 44 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG)

In Anbetracht der Tatsache, dass der Rücktrittstermin mitten in den langen Sommerschulferien liegt und gerade in den letzten Ferienwochen viele bayerische Familien in den Urlaub fahren, bestehen aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hingegen keine Bedenken, die Soll-Regelung des Art. 44 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG großzügig auszulegen, so dass einerseits die Bürger/innen des Marktes Kaufering ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, nach der Ferienzeit Briefwahlunterlagen zu beantragen und per Briefwahl abzustimmen, und andererseits dem Markt Kaufering unter Berücksichtigung der Ferienzeit die Vorbereitung der Neuwahl möglich ist.

Formal zuständig für die Festlegung des Wahltermins ist die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Landsberg am Lech. (Art. 44 Abs. 2 Satz 5 GLKrWG)

Unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Innenministeriums käme aus Sicht der Rechtsaufsichtsbehörde als spätester noch vertretbarer Wahltermin der 06.10.2019 in Betracht.

Die Auffassung der Verwaltung deckt sich mit er des Staatsministeriums und der Rechtsaufsichtsbehörde. Es empfiehlt der 06.10.2019 als Termin für die Neuwahl des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin für den Markt Kaufering.
Eine ggf. erforderliche Stichwahl würde gem. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG am 20.10.2019 stattfinden.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering nimmt die rechtlichen Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt die Festlegung des 06.10.2019 als Termin für die Neuwahl des/der 1. Bürgermeisters/Bürgermeisterin für den Markt Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:02 Uhr