Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in im Markt Kaufering - Berufung Wahleiter gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1GLKrWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 05.06.2019 ö 4

Sachverhalt Bürger

Für die anstehende Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering ist es gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 des Gemeinde- Und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) erforderlich, dass ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter bestellt wird.

Das Gesetz hat hierzu folgenden Wortlaut:

Art. 5 Wahlleiter, Wahlausschuss

1Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. 2Der Kreistag oder an seiner Stelle der Kreisausschuss beruft den Landrat, den Stellvertreter des Landrats, einen seiner weiteren Stellvertreter, einen sonstigen Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamts oder aus dem Kreis der in dem Landkreis Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen. 3Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. 4Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestellt gem. Art. 5 Abs. 1 Satz1 GLKrWG Herrn Rainer Biedermann zum Wahlleiter für die Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in für den Markt Kaufering. Gleichzeitig wird Frau Anja Reinberg gem. Art. 5 Abs. 1 Satz3 GLKrWG zur stellvertretenden Wahlleiterin bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:02 Uhr