Erweiterung Kindergarten St. Johann Brückenring 19; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Bereits 2016 wurde ein Bauantrag „Einbau von Galerien mit Einrichtung eines Schlafraumes im Kellergeschoss“ beim Landratsamt LL eingereicht.
Eine Genehmigung wurde bisher nicht erteilt, da ein Aufenthaltsraum im Keller wegen fehlender Flucht- und Rettungswege nicht erlaubt ist.

Mit Schreiben vom 24.10.2018 bat die Kirchenverwaltung um bautechnische Prüfung einer möglichen Erweiterung des Kindergartens in der angrenzenden Wohnung, um die nach Bedarfsplan zwingend notwendigen Räumlichkeiten bereitstellen zu können.
Es fehlt:
  • ein Speiseraum
  • ein Schlafraum
  • ein Personalraum
  • ein Besprechungsraum
  • ein angemessen großer Bewegungsraum
  • Lagermöglichkeiten

Eine erste Prüfung der Örtlichkeiten zeigte auf, dass eine Erweiterung des Kindergartens technisch möglich ist.
Die geforderten und notwendigen Räumlichkeiten können in der bestehenden Wohnung mit angemessenen Umbaumaßnahmen nachgewiesen werden.
Auf den nicht genehmigungsfähigen Raum im Keller kann verzichtet werden.

In Absprache mit dem Landratsamt kann der vorliegende Bauantrag formlos zurückgezogen werden und ein neuer Bauantrag eingereicht werden, der die Galerien und die Erweiterung des Kindergartens umfasst.

Der Sachverhalt wurde mit der Leitung und Mitarbeitern des Kindergartens, sowie Mitgliedern der Kirchenverwaltung und der Kindergartenaufsicht des Landratsamtes durchgesprochen.

Ergebnis des Gesprächs ist die vorliegende Planung.

Zur Umsetzung werden für die Erweiterung voraussichtlich folgende Baumaßnahmen nötig:

● Abbruch von Zwischenwänden zur Vergrößerung der Einzelräume, Durchbruch zwischen Wohnung und Kindergarten
● Einbau eines Treppenabgangs zur Überwindung der Höhendifferenz zwischen Wohnung und Kindergarten
●Ausbau des Bodenbelags mit Einbau eines neuen Schallschutzbelags
●Einbau von Zwischenwänden aus Trockenbau
●Putz- und Malerarbeiten
● brandschutztechnische Ertüchtigung der Türen
● weitere Maßnahmen nach Angaben Statik, Brandschutz und Schallschutz
(noch nicht bekannt)

Der Kindergartenbetrieb wird durch die Umbaumaßnahmen nicht beeinträchtigt, da diese unabhängig stattfinden können.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Projekt auszuarbeiten und geeignete Fachplaner für Statik, Schallschutz und Brandschutz zu finden.

Die Verwaltung wird beauftragt die Fachplaner zu beauftragen.

Die Haushaltsmittel für die Umbaumaßnahmen werden erst im folgenden Haushaltsjahr benötigt und nach detaillierter Planung im Haushaltsplan für 2020 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 09:05 Uhr