Mensa Grundschule Kaufering - Festlegung Essenspreis


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt Bürger

Mit Beschluss vom 01.08.2018 wurde vom Marktgemeinderat u.a. festgelegt, dass für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Mensabetriebes an der Grundschule das Schuljahr 2018/19 als weiteres Probejahr fungieren soll.

Da sich das laufende Schuljahr dem Ende zuneigt, wurde seitens der Verwaltung für die Behandlung der Thematik in der Marktgemeinderatssitzung am 15.05.2019 der Kostenaufwand im Bezug auf den Betrieb der Mensa detailliert untersucht und auf die Kosten eines ganzen Schuljahres hochgerechnet.
Diese Kalkulation sollte die Grundlage für die Festlegung des Essenspreises für das Schuljahr 2019/20 darstellen.

Unabhängig von der grundlegenden Kostenkalkulation lagen zur Sitzung sowohl von Marktgemeinderat Drexl als auch seitens der Fraktion der GAL Anträge vor, dass ein gewisser Anteil an Bio-Lebensmitteln bzw. Produkten aus regionaler Erzeugung bzw. Vermarktung festgelegt werden soll.
Hierbei wird jedoch nicht nur die Verpflegung der Kinder in der Mensa der Grundschule angesprochen. Vielmehr werden alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, die Essen produzieren bzw. vermarkten genannt.

Neben der Mensa der Grundschule betrifft dies ausschließlich das Seniorenstift Kaufering, da dort sowohl für die Bewohner des Seniorenstifts als auch für sämtliche Kindergärten in Kaufering (mit Ausnahme des Waldorfkindergartens und des Waldkindergartens) gekocht wird. Die Kindergärten sind dabei vertraglich an den Lieferanten „Seniorenstift“ gebunden.

Für die Mensa an der Grundschule ist der Markt Kaufering als Schulaufwandsträger direkt zuständig, so dass die Entscheidungen über den Inhalt der Anträge bzw. über Preisfestlegungen für diesen Bereich dem Marktgemeinderat obliegen.

Für den Bereich, der von der Küche des Seniorenstifts abgedeckt wird, ist formal der Stiftungsrat des Seniorenstifts das entscheidende Gremium.
Daher kann hierzu der Marktgemeinderat rechtlich gesehen lediglich eine unverbindliche Empfehlung an den Stiftungsrat abgeben, dass dieser die Festlegungen für die Mensa analog übernimmt.

Etwaige Preisanpassungen in Folge dieser Festlegungen ziehen weitere Vertragsverhandlungen zwischen dem Seniorenstift als Lieferanten und den Kindergartenträgern als Kunden nach sich.

In Folge der vorgenannten Ausführungen hat nunmehr der Marktgemeinderat über die in den gestellten Anträgen formulierten Beschlüsse im Bezug auf die Mensa der Grundschule entschieden.
In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 15.05.2019 hat sich das Gremium darauf verständigt, dass ab 01.09.2019 die Lebensmittel von Gemeinschaftsverpflegungen, bei Dorffesten, bei denen die Kommune ein direktes oder indirektes Mitspracherecht hat, mindestens zu 30 % aus der Region (max. Bayern) und weitere 30 % aus regionaler ökologisch wirtschaftender Landwirtschaft bezogen werden.

Bezüglich des Anteils an Waren, die regional beschafft werden, hat die Mensaleitung errechnet, dass derzeit bereits 82 % des Wareneinkaufs von regionalen Lieferanten stammt. Allerdings werden nicht alle Produckte in der Region angebaut bzw. hergestellt, so dass hier nur für die wichtigsten Produktgruppen eine konkrete Aussage bezüglich des Produktionsstandorts gegeben werden kann. Hierzu wird auf die Stellungnahme der Mensaleitung verwiesen.

Basierend auf der Kostenstruktur für die Produktion von Mensaessen wurden die Selbstkosten anhand von Aufschlägen für den Einsatz von Biolebensmitteln hochgerechnet und gegenübergestellt.
Aktuelle Preisanfragen der Mensaleitung bei den einschlägigen regionalen Zulieferern haben ergeben, dass beim Einsatz von Bio-Produkten mit einer Kostensteigerung von 50-70 % zu rechnen ist. Dies deckt sich auch mit anderen in den einschlägigen Medien recherchierten Werten. Daher wurde bei den Berechnungen der Essenspreise konservativ kalkuliert und ein Aufschlag von durchschnittlich 50 %, bezogen auf den gesamten Wareneinkauf, zugrunde gelegt.

Als Ergebnis ergeben sich folgende Selbstkosten je produzierter Portion:

Einsatz konventioneller und ökologischer Lebensmittel (bestehend)                5,87 €

Einsatz von 30 % ökologischer Lebensmittel (Kostenaufschlag 50 %)                6,01 €

Die kalkulierten Kosten unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 15.05.2019 belaufen sich auf 6,01 € pro Portion.

Derzeit entrichten die drei betreffenden Abnehmer der Essen teilweise unterschiedliche Essenspreise. Mittagsbetreuung 3.- € je Portion, offene Ganztagsschule an der Mittelschule und gebundener Ganztagszug an der Grundschule jeweils 4.- € je Portion.

Bei der Grobkalkulation der Essenspreise bei Aufnahme des Mensabetriebes im Februar 2018 waren die kalkulatorischen Kosten für das Gebäude und die Ausstattung noch nicht bekannt und flossen damit auch nicht in die festgelegten Preise ein.

Die nun aktuelle Kalkulation berücksichtigt sämtliche Kosten für Personal, Gebäude, Ausstattung, Abschreibung, Verwaltung und Wareneinsatz.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist generell die Festlegung eines kostendeckenden Verkaufspreises zu empfehlen.

In der Sitzung des Marktgemeinderats am 15.05.2019 wurde auch der Beschluss gefasst, dass ab dem 01.09.2019 ein einheitlicher Preis für Mensaessen verlangt werden soll. Die genauen Essenkosten müssen in den Haushaltsausschusssitzungen ermittelt werden.

Zwischenzeitlich wurde seitens des Vereins für Mittagsbetreuung mitgeteilt, dass die Verträge mit den Eltern der zu betreuenden Kinder für den Zeitraum ab 01.09.2019 bereits abgeschlossen wurden. Hierbei wurde der Preis für das Mensaessen unverändert mit 3.- € pro Portion weitergeführt. Eine Änderung dieser Verträge erscheint unverhältnismäßig, da die Eltern bezüglich des Vertragsinhalts einen Vertrauensschutz genießen.

Es liegt nahe, dass folglich auch bei den Preisen für die Essen im Bereich des gebundenen Ganztags der Grundschule und des offenen Ganztags der Mittelschule eine Anhebung der Preise unabhängig von der Mittagsbetreuung nicht angebracht sein dürfte.

Auf Basis der vorliegenden Kalkulation empfiehlt es sich jedoch, bereits jetzt für das Schuljahr 2020/21 eine konkrete Festlegung für einen einheitlichen Essenspreis in der Mensa zu treffen. Die Betreffenden Eltern haben dadurch ein ganzes Jahr Zeit, sich auf einen höheren Preis einzustellen.

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 26.06.2019 wurden die folgenden Beschlussvorschläge als Empfehlung zur Beschlussfassung an den Marktgemeinderat festgelegt.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für das Schuljahr 2019/20 am bisherigen Preis für das Mensaessen für die Mittagsbetreuung bei den bisher 3.- € pro Portion und beim gebundenen Ganztag der Grundschule sowie des offenen Ganztags der Mittelschule bei den bisher 4.- € pro Portion festgehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt, dass ab dem 01.09.2020 ein einheitlicher Preis für Mensaessen verlangt werden soll.
Der Preis wird auf 4,00 € pro Portion festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.09.2019 09:05 Uhr