Sporthalle Außenanlagen; Fraktionsübergreifender Antrag auf Initiative der UBV; Beschluß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 10.07.2019 ö 9

Sachverhalt Bürger

Erstmalig mit Email vom 06.06.2019 und zuletzt überarbeitet am 02.07.2019 wurde uns ein Antrag der UBV im Entwurf übermittelt, der in der Marktgemeinderatssitzung vom 10.07.2019 gleich behandelt werden soll. Alle vorliegenden Antragsunterlagen sind im Anhang enthalten. Der Antrag ist fraktionsübergreifend von allen Fraktionen unterzeichnet.

  • Vorstellung in der Sitzung durch Hr. Kenzler –

Im Wesentlichen geht es darum, den Bereich Beach-Volleyballplatz und Hartplatz frei bzw. öffentlich zugänglich zu machen, um die Auslastung zu steigern und die schönen Anlagen für Bürger, auch ohne Vereinsmitgliedschaft, zugänglich zu machen. Die bisherige Regelung mit Anmeldung und kleiner Gebühr ist zu bürokratisch und wird kaum genutzt (7 mal im Jahr 2018, 5-7 mal im Jahr 2019 unbürokratisch und ohne Gebühr zu Zeiten, an denen ein Hausmeister anwesend war).

Der Zaun soll dabei nicht – wie 2018 schon mal angedacht - versetzt werden, sondern die vorhandene Tür einfach nicht mehr abgesperrt werden. Der Bereich und die Zugänge sollen durch eine entsprechende Kennzeichnung mit Schildern und Hinweisen bzw. Hausordnung versehen werden.

Nach hausinterner Rücksprache und Vorschlag von Fr. Triebel (Vertreterin im Amt) kam die Verwaltung zu dem Schluss, dass die für den Schul- und Vereinsbetrieb konzipierte Anlage weiterhin wie bisher betrieben werden sollte, da der hohe Kontrollaufwand und die erhöhten Unterhaltsaufwendungen für einen universellen Betrieb von der Verwaltung derzeit nicht geleistet werden können. Zudem wird auch „Partybetrieb“ an dem doch relativ abgeschiedenen Ort befürchtet. Als Beispiel kann Grillen auf der Tribüne genannt werden.

Die Verwaltung hätte daher vorgeschlagen, z.B. am Franz-Senn-Weg im Umfeld der Mittagsbetreuung Haus B bzw. der Grund- und Mittelschule oder im Bereich Festplatz/Skateranlage einen weiteren öffentlichen Beach-Volleyballplatz anzulegen, der auch die Vorgaben für einen solchen erfüllt (z.B. Vandalismussicherheit).

Beschluss Bürger

Die Nutzung des Hartplatzes und der Multibeachanlage auch zu privaten Zwecken soll vereinfacht werden.
Zu diesem Zwecke soll die bisher gültige Nutzungsordnung zunächst für ein Jahr ausgesetzt und die Anlagen über das vorhandene Tor zugänglich gemacht werden.
Neben den Hauptzugängen zum Sportplatz und diesem neuen Zugang sind Hinweisschilder entsprechend der Anlagen 3 und 4 aufzustellen.
Nach einem Jahr soll bewertet werden, ob die angemahnt pflegliche Nutzung eingehalten wurde.
Die Änderung soll über einen Artikel (gem. Anlage 2) im Infoblatt der Gemeinde veröffentlicht und die Nutzungsregeln auf der Homepage des Marktes abgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.09.2019 09:05 Uhr