Aufstellung des Bebauungsplanes "Hilti, 1. Änderung", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Marktgemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ aufzustellen.
Planungsziel ist neben der Schaffung von Möglichkeiten zur baulichen Verdichtung auf dem Gelände, einer Anpassung des Geltungsbereiches zur geringfügigen Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, auch eine Neufassung der Festsetzungen zum Schallschutz, zur Zulässigkeit von Dachaufbauten, sowie zu den im Planungsgebiet verlaufenden Ver-und Entsorgungsleitungen.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt. auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde in der Sitzung am 10.04.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellt fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 10.04.2019 kommt. Die Änderungen wurden in die vorliegende Fassung vom 18.09.2019 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 und beauftragt die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt (§ 4a Abs. 3 BauGB) einzuleiten.
Der Bebauungsplan ist erneut auszulegen, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird angemessen verkürzt. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.11.2019 10:43 Uhr