Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Marktgemeinderates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) . Sitzung des Marktgemeinderates 18.09.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat am 12.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unterer Brückenring“ gefasst, mit dem Ziel den dörflichen Charakter zu erhalten.

Zur Erhaltung des dörflichen Charakters und zur Festlegung der künftigen städtebaulichen Entwicklung sollen planungs- und bauordnungsrechtliche Festlegungen getroffen werden.
Schwerpunkte sind hierbei die Nachfolgenutzung landwirtschaftlicher Hofstellen, eine moderate Nachverdichtung, Abgrenzung des Außenbereichs, Sicherung von Grünflächen und offenen Gewässerläufen, sowie Sicherung von Handwerk und Landwirtschaft.

Weiterhin wurde in der MGR Sitzung vom 05.07.2017 der Rahmenplan Kaufering-Dorf beschlossen. Hier wurden im gesamten Geltungsbereich des Rahmenplanes allgemeine Leitlinien und für Teilbereiche besondere Leitlinien festgelegt.

Die sich hieraus ergebenden Planungsüberlegungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau, Verkehr und Umwelt am 03.07.2019 besprochen und abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde der beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring erstellt.

Auf Basis dieses Entwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse im anschließenden Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB, bzw. § 4 Abs. 2 BauGB nach entsprechender Abwägung einzuarbeiten.

Ergänzend zu der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger durchgeführt werden.

Beschluss Bürger

1. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring“ als Grundlage für die Auslegung gem.
§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die zusätzliche Informationsveranstaltung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Datenstand vom 14.11.2019 10:43 Uhr