Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Hilti, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.11.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.07.2018 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ aufzustellen.
Planungsziel ist neben der Schaffung von Möglichkeiten zur baulichen Verdichtung auf dem Gelände, einer Anpassung des Geltungsbereiches zur geringfügigen Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, auch eine Neufassung der Festsetzungen zum Schallschutz, zur Zulässigkeit von Dachaufbauten, sowie zu den im Planungsgebiet verlaufenden Ver- und Entsorgungsleitungen.

Auf dieser Grundlage wurde ein Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.01.2019 beauftragt. auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Zeit vom 05.02.2019 bis 07.03.2019 durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „[Name]“ wurde in der Sitzung am 10.04.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.06.2019 bis einschließlich 22.07.2019.

Der Marktgemeinderat nahm in der Sitzung vom 18.09.2019 vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) Kenntnis und stellte fest, dass es im Rahmen des Verfahrens zu Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfes in der Fassung vom 10.04.2019 kommt. Die Änderungen wurden in die Fassung vom 18.09.2019 eingearbeitet, die Begründung und der Umweltbericht wurden entsprechend angepasst.
Der Marktgemeinderat billigte in der Sitzung vom 18.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 und beauftragte die Verwaltung den nächsten Verfahrensschritt mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit,  sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einzuleiten (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 08.10.2019 bis einschließlich 24.10.2019, Stellungnahmen waren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen.
Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass es aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu keinen Änderungen gegenüber der Fassung vom 18.09.2019 kommt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans “[Name]“ wird mit der Begründung, einschließlich des Umweltberichtes, jeweils in der Fassung vom 18.09.2019, vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 09:46 Uhr