Bauantrag, Fl.Nr. 1536, Hiltistraße 6, Neubau eines Innovationscentrums für die Hilti Entwicklung mit Büro, Labor, Testfeld, Sprühkabine und Testofen, sowie Verbindungsbrücke - Gebäude 11


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.11.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:         Neubau eines Innovationscentrums für die Hilti Entwicklung mit Büro, Labor,
Testfeld, Sprühkabine und Testofen sowie Verbindungsbrücke - Gebäude 11
Bauort:                     Fl.Nr. 1536, Hiltistraße 6, 86916 Kaufering
Bauherr:                 [Name]


Der vorliegende Bauantrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 09.10.2019 behandelt, es wurde folgender Beschluss gefasst:

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Das Landratsamt wird gebeten, den Bauantrag dem Markt Kaufering nach erfolgter Durchführung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut zur Entscheidung vorzulegen.

Dementsprechend erfolgt die Behandlung in der heutigen Sitzung.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hilti“ und entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hilti (Überschreitung der festgesetzten Höhe). Die Fl.Nr. 1536 liegt auch im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ für den der Marktgemeinderat am 11.07.2018 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat. In der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ werden unter anderem die ausnahmsweise zulässigen Höhenüberschreitungen von technischen Aufbauten und Kaminen festgesetzt.
Nach dem Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie anschließend die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten in Bezug auf die Höhenentwicklung von Kaminen, zu einer weiteren Änderung des Bebauungsplanentwurfes, diese geänderten Planungen betreffen den nunmehr vorliegenden Bauantrag.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 18.09.2019 wurde der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.09.2019 gebilligt und die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt in der Zeit von Dienstag, 08.10.2019 bis einschl. Donnerstag, 24.10.2019.

Im Rahmen des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB wurden weder von den Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch der Öffentlichkeit Stellungnahmen/Einwendungen vorgebracht, durch die das geplante Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entgegenstehen würde (formelle und materielle Planreife).
Der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ wurde vom Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung gefasst.

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“

Die Festsetzungen der 1.Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ werden vom Antragsteller schriftlich anerkannt, die Erschließung ist gesichert.

Das Vorhaben ist demnach gem. § 33 BauGB während der Planaufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hilti“ zulässig, da alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschluss Bürger

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.12.2019 09:46 Uhr