Erlass der Wasserabgabesatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Mit Bekanntmachung vom 29.03.2010 (AllMBl. Nr. 4/2010, S. 112 ff.) wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern eine Änderung des Musters für eine gemeindliche Wasserabgabesatzung (WAS) veröffentlicht. Hierin wurde § 10 Abs. 3 über Regelung zu Produkten und Materialien neu gefasst (Nennung der privatrechtlichen Einrichtung DVGW bei Zertifizierung von Materialien) und ebenfalls in unsere WAS aufgenommen. Aufgrund des Verstoßes gegen EU-Recht musste § 10 Abs. 3 aufgehoben werden (EuGH Urteil vom 12.07.2012 – C-171/11). Die Streichung hat auch im Ortsrecht zu erfolgen.
Weitere Anpassungen betreffen:
- Die Bezeichnung "Gemeinde" ist durchgängig mit "Markt" ersetzt worden
- In § 21 Abs. 1 wird nun auf das Mess- und Eichgesetz verwiesen (veraltet: Eichgesetz)
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt den Entwurf der beiliegenden Wasserabgabesatzung sowie für damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2020 09:30 Uhr