Kommunalwerke Kaufering, Entlastung Jahresabschluss 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 11.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 11.12.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

In der Marktgemeinderatssitzung vom 14.11.2018 wurde der Jahresabschluss 2017 gem. § 102 Abs. 3 Go i.V.m. § 25 Abs. 3 EBV festgestellt. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 ist über die Entlastung zu beschließen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Marktgemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, ihre Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung für den festgestellten Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Kommunalwerke Kaufering".

(Der 1. Bürgermeister ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 5

Datenstand vom 20.01.2020 09:30 Uhr