Antrag auf Einrichtung einer Sicherheitswacht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.05.2020 ö 3

Sachverhalt Bürger

  1. Grundlagen zur Bayerischen Sicherheitswacht

1.1        Entstehungsgeschichte:
Der Bayerische Landtag beschloss zum 01.01.1994 das Sicherheitswachterprobungsgesetz (SEG) und schuf damit die rechtliche Grundlage für das "Pilotprojekt Bayerische Sicherheitswacht". Der auf drei Jahre ausgelegte Modellversuch lief zunächst in den Städten Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf. Am 31.12.1996 trat dann das neue Sicherheitswachtgesetz in Kraft. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht beschlossen.

1.2        Aufgaben:
Die Angehörigen der Sicherheitswacht sollen vor allem dem Vandalismus und der Straßenkriminalität entgegenwirken. Sie sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und verbessern schon durch ihre Präsenz die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger.
Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Handsprechfunkgerät die nächste Polizeistreife. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist.
  • Sie unterstützt die Polizei und leistet z. B. Mithilfe bei Fahndungen.
  • Sie ist Ansprechpartner für schutzbedürftige Personen, z. B. Kinder und Senioren.
  • Sie erteilt Auskünfte an hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger.
  • Sie arbeitet präventiv und verhindert durch ihre Anwesenheit Störungen.
  • Sie wirkt z. B. gegen Vandalismus und Straßenkriminalität.

1.3        Einsatzorte:
Die Sicherheitswacht soll vor allem dort präsent sein, wo Straftaten drohen, die Gefährdung aber dennoch nicht so groß ist, dass Polizeibeamte ständig vor Ort sein müssen.
Als Tätigkeitsgebiete kommen z.B. in Betracht:
  • größere Wohnsiedlungen
  • öffentliche Parks und Anlagen
  • die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt
  • das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften
  • Volksfest

1.4        Befugnisse:
Ihr stehen zunächst die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Bürger: das Festhalten eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei, sowie das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger. Darüber hinaus können Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung notwendig ist. Außerdem können sie bei Gefahr im Verzug einen Platzverweis erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.

1.5        Ausrüstung:
Die Angehörigen der Sicherheitswacht tragen keine Uniform. Um von hilfesuchenden Bürgern gezielt angesprochen werden zu können, tragen die Angehörigen der Sicherheitswacht ein blaues Pique-Kurzarmhemd sowie eine blaue Einsatzjacke mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ (ggf. zusätzlich Warnweste mit dem Schriftzug „Sicherheitswacht“). Auf Verlangen müssen sie sich namentlich ausweisen, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Die Angehörigen der Sicherheitswacht führen aus Gründen der Eigensicherung ein Reizstoffsprühgerät mit sich.

1.6        Wer kann in der Sicherheitswacht mitwirken?
Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer bewerben, die
  • mindestens 18 und höchstens 62 Jahre alt sind
  • durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
  • bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 5-25 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
  • am Einsatzort oder in der nächsten Umgebung wohnen
  • gesundheitlich den Anforderungen des Außendienstes gewachsen sind
  • einwandfreies Führungszeugnis vorweisen können
Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre. Eine Pauschale von 8,00 Euro in der Stunde soll den persönlichen Aufwand ausgleichen. Nach bestandenem Eignungstest werden Sie in 40 theoretischen Unterrichtseinheiten und 10 Stunden Praxiserfahrung auf Ihre Tätigkeit bei der Sicherheitswacht vorbereitet. Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsgespräch abgeschlossen.

  1. Antragstellung:

Im Zuge der Klausurtagung in St. Quirin im Juli 2016 hat die Bayerische Staatsregierung im umfangreichen Sicherheitskonzept „Sicherheit durch Stärke“, neben weiteren umfangreichen Maßnahmen, auch die Zurverfügungstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die weitere Aufstockung der Sicherheitswacht in Bayern auf 1.500 Stellen beschlossen.
Die Verwaltung des Marktes Kaufering und die Landsberger Polizeiinspektion haben im Rahmen eines gemeinsamen Termins die Vorteile der Einführung der Sicherheitswacht intensiv diskutiert und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass es sinnvoll wäre, eine Sicherheitswacht in Kaufering zu etablieren (Anschluss an Landsberg und Geltendorf).

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat spricht sich für die Errichtung einer Sicherheitswacht aus. Die Polizeiinspektion Landsberg am Lech wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung einer Sicherheitswacht einzuleiten. Die Sicherheitswacht soll einen halbjährlichen, kurzen Bericht über Ihre Tätigkeit (z.B. Vorfälle) an den Marktgemeinderat erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.06.2020 08:57 Uhr