Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festsetzung der Entschädigung für Marktgemeinderatsmitglieder (Art. 20a, 23, 32, 35, 40, 41, 88, 103 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 5

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat entscheidet über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit Festsetzung der Entschädigung für Marktgemeinderatsmitglieder in der Fassung vom 01.05.2020.

Eine Auflistung der Regelungen anderer Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech wird im Laufe der Legislaturperiode angestrebt, sodass sodann gegeben falls die Sitzungsgelder angepasst werden können.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie vorgelegt in der Fassung vom 01.05.2020 mit den besprochenen Änderungen mit Wirkung zum 01.05.2020. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Die neue Satzung soll zum 01.05.2020 in Kraft treten. Gleichzeitig soll die bisherige Satzung vom 01.05.2014 in ihrer zuletzt geltenden Fassung außer Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 7

Datenstand vom 30.06.2020 09:00 Uhr