Festlegung des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Art. 103 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 06.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 06.05.2020 ö 7

Sachverhalt Bürger

Bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern ist für die Leitung des Rechnungsprüfungsausschusses ein Vorsitzender festzulegen (Art. 103 Abs. 2 GO).

Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Ausschussmitglieder bestimmt.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat bestimmt das Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses Meinrad Mayrock gem. Art. 103 Abs. 2 GO zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, als sein Stellvertreter wird Thomas Wiesmann bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 09:00 Uhr