Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nord IV; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 17.06.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat in der Sitzung am 17.01.2018 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung sind Regelungen über die Zulässigkeit von Wintergärten und Terrassenüberdachungen und der Errichtung von Terrassensichtschutzeinrichtungen im Bereich der Reihen- und Doppelhäuser.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „4. Änderung Nord IV“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.01.2018 bekannt gemacht und der Öffentlichkeit wurde im Rahmen des § 13 a Abs. 3 BauGB Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von 02.02.2018 bis einschl. 20.02.2018 über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Während dieses Auslegungszeitraumes sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Fortgang des Verfahrens gewürdigt werden müssten.

Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Nord IV“ erstellt und die Verwaltung wurde in der Marktgemeinderatsitzung vom 12.02.2020 beauftragt. auf Basis dieses Planentwurfes das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 23.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020.

Beschluss Bürger

Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung:
Der Marktgemeinderat beschließt, gemäß § 4a Baugesetzbuch (BauGB) den geänderten Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nord IV mit der Begründung (jeweils i. d. Fassung vom 17.06.2020) erneut öffentlich auszulegen, sowie die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2, 3 und 4 BauGB erneut zu beteiligen.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 14 Tagen verkürzt. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 Einwendungen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2020 09:14 Uhr