Festlegung der weiteren Mitglieder des Stiftungsrates "Seniorenstift" Kaufering
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Stiftungsrat des Seniorenstifts Kaufering hat eine Satzung vom 26. Juni 1995. In dieser ist geregelt, wie sich der Stiftungsrat zusammensetzt.
In einem ersten Schritt ist nun die Zahl der weiteren Mitglieder festzulegen, die entsprechenden Auszüge aus der Satzung des Stiftungsrates sind angehängt.
Die Zahl der weiteren Mitglieder darf maximal die Hälfte der Zahl der Marktgemeinderatsmitglieder ausmachen.
§ 7 der Satzung besagt hierzu in Absatz 1: Der Stiftungsrat besteht aus dem Stiftungsvorstand, den übrigen Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Kaufering sowie aus weiteren Mitgliedern, die zahlenmäßig die Hälfte der Zahl der Gemeinderatsmitglieder erreichen dürfen.
Bisher waren es zehn weitere Mitglieder, die Verwaltung schlägt diese Zahl auch wieder vor.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat legt die Zahl der weiteren Mitglieder im Sinne des § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung des Seniorenstifts Kaufering auf maximal zehn Personen fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2020 09:14 Uhr