14. Änderung des Flächennutzungsplanes, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 01.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 01.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt Bürger

Der Markt Kaufering stellt für den Bereich „Unterer Brückenring“ einen Bebauungsplan auf, welcher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden soll. Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterer Brückenring“ wurde durch einen Grundstückseigentümer der Wunsch eines zusätzlichen Baufensters auf seinem Grundstück, Fl.Nr. 88 (südlicher Teil) vorgebracht.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Grünfläche dargestellt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Abwägung vom 01.07.2020 beschlossen, den Einwendungen des Eigentümers zu entsprechen, da das vorhandene Baurecht nach § 34 BauGB nicht entzogen werden soll. Im Bebauungsplanentwurf „Unterer Brückenring“ wurde dementsprechend auf dem südlichen Teil der Fl.Nr. 88 ein Baufenster vorgesehen.
Aus diesem Grund ist die Darstellung „Grünfläche“ des Flächennutzungsplanes zu ändern.

Beschluss Bürger

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Der Markgemeinderat Kaufering stimmt dem vorliegenden Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die Auslegung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis dieses Planentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.09.2020 09:28 Uhr